Tag der Verkehrssicherheit: Eine Poolnudel Sicherheitsabstand

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Katharina Kraus

18. Juni 2019

Mit einer Poolnudel Abstand war der ADFC unterwegs. Foto: Klaus Neumann
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Mit einer Poolnudel Abstand war der ADFC unterwegs. Foto: Klaus Neumann

Immer wieder verunglücken und sterben Menschen im Straßenverkehr. Um auf das Thema Unfallprävention aufmerksam zu machen, gibt es einmal im Jahr den Tag der Verkehrssicherheit. 2019 fiel der Aktionstag auf den 15. Juni und auch der ADFC Schweinfurt machte mit. Seit 2005 ruft der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) jedes Jahr dazu auf, am dritten Samstag im Juni mit Aktionen und Veranstaltungen die Aufmerksamkeit auf das Thema Verkehrssicherheit zu lenken. Der Aktionstag soll zeigen, dass alle dazu beitragen können, die Unfallzahlen zu senken und den Verkehr sicherer zu machen.

1,5 m Abstand zum Fahrradfahrer

Die Rechtsprechung ist eindeutig: 1,5 Meter seitlichen Abstand sollten Autos beim Überholen von Radfahrern einhalten. Darauf machte jetzt der ADFC Schweinfurt am 15. Juni, dem Tag der Verkehrssicherheit, mit einem Fahrradkorso in der Ignaz-Schön-Straße aufmerksam, so heißt es in einer Pressemitteilung. Sie hatten sich Poolnudeln auf den Gepäckträger geschnallt, um die nötige Distanz zu verdeutlichen. Ein überraschend breiter Abstand.

Abstand durch Poolnudeln

Gemütlich schiebt sich die Schlange aus Fahrradfahrern die Ignaz-Schön-Straße entlang. 20 Stundenkilometer. Höchstens. Hinter den Radlern staut sich der Autoverkehr ein wenig. Überholen will keiner. Der Grund: Die knallbunten Poolnudeln, die sich die Radfahrer seitlich auf den Gepäckträger geschnallt haben. Gerade mal 1,5 Meter sind sie breit, doch sie ragen in die Fahrspur. Die Aktion des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) erregt Aufsehen, mittags um 12 Uhr auf der Ignaz-Schön-Straße. Und sie macht neugierig.

Abstand durch Gerichtsurteile bestätigt

„1,50 Meter, das ist der seitliche Abstand, den andere Verkehrsteilnehmer beim Überholen zum Radfahrer, aber auch zu parkenden Autos halten sollten“, erklärt Martin Dettmar, Vorsitzender des ADFC. Die genaue Breite leitet sich zwar nicht aus der Straßenverkehrsordnung ab – dort ist lediglich von einem „ausreichenden Abstand“ die Rede. „Allerdings haben mehrere Gerichtsurteile bestätigt, dass Autos mindestens 1,5 Meter Platz lassen müssen, wenn sie überholen“, erklärt er. „Sind Kinder dabei, müssen sogar zwei Meter eingehalten werden.“

Respektvolle Reaktionen

Um diesen Abstand einmal anschaulich zu machen, haben sich die ADFC-Mitglieder an der Ignaz-Schön-Straße verabredet, die Poolnudeln auf den Gepäckträger geschnallt und Westen mit einer Grafik „1,5 m – Sicher vorbei“ angezogen. Die Reaktion der Autofahrer auf die Fahrten die Straße hoch und runter sind fast immer gleich: Respektvoller Abstand und Geduld. Nur wenige Autofahrer trauen sich zu überholen, als auf der Gegenspur kein Fahrzeug auszumachen ist.

Negativ-Beispiel Ignaz-Schön-Straße

Das sei leider nicht der Normalfall auf vielen Straßen in Schweinfurt, die sich Radfahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssten, so Dettmar. Ein besonderes Negativ-Beispiel sei die Ignaz-Schön-Straße mit ihrem „Schutzstreifen“ – der weiß gestrichelten Linie, die Radfahrern eine Spur frei hält und die Autofahrer im „Ausnahmefall“ aber überfahren dürfen. „Leider suggeriert diese gestrichelte Linie aber auch dem fahrenden Autofahrer: Ich darf bis an die gestrichelte Linie heranfahren – obwohl ich bis zum Radfahrer dann keine 1,5 Meter Platz lasse“, erklärt der ADFC-Sprecher. Daher wurde bewusst diese Stelle gewählt, um den Hinweis zur Verkehrssicherheit zu geben.

Neuer Fahrradschutzstreifen in der Ignaz-Schön-Straße. Foto: Dirk Flieger

Neuer Fahrradschutzstreifen in der Ignaz-Schön-Straße. Foto: Dirk Flieger

Der durch Gerichtsurteile vorgegebene Abstand sei in der Praxis erstaunlich breit – das konnten nicht nur die Autofahrer in der Ignaz-Schön-Straße beobachten. „Mich hat die Breite selbst überrascht“, sagt ein ADFC-Mitglied. Dem Radfahrer-Club gehe es deshalb gar nicht um den erhobenen Zeigefinger: „Die Aktion ist gedacht als Einladung an alle Verkehrsteilnehmer zu einem fairen und sicheren Miteinander.“

Bundesweite Kampagne #MehrPlatzFürsRad

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat den Handlungsbedarf erkannt, heißt es in der ADFC-Meldung, und hat eine fahrradfreundliche StVO-Novelle vorgestellt. Darin wird der Mindestüberholabstand zu Radfahrenden von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts gesetzlich vorgeschrieben.

Mit seiner bundesweiten Kampagne „Mehr Platz fürs Rad“ kämpft der ADFC 2019 für mehr Platz fürs Rad und fordert breite Radwege in zusammenhängenden Netzen, sichere und geschützte Kreuzungen sowie ausreichend vorhandene und komfortable Fahrradparkplätze. Im Rahmen der Kampagne gibt es deutschlandweit viele verschiedene Aktionen von Raddemos über Poolnudel-Aktionen bis zu ADFC-Streifen, die zeigen sollen, wie gut es sich anfühlt, wenn dem Radverkehr mehr Platz eingeräumt wird.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des ADFC Kreisverband Schweinfurt.

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