Diözese Würzburg fährt für drei Jahre Baumaßnahmen zurück
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16. Juli 2019

Der Würzburger Dom. Foto: Pascal Höfig
In der Diözese Würzburg tritt zum 1. August 2019 ein Bau-Moratorium für die kommenden drei Jahre in Kraft. In dieser Zeit werden nur noch Notmaßnahmen an Bauten der Diözese Würzburg und der rund 1550 katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen genehmigt, so das Bistum Würzburg in einer Pressemitteilung. „Wir brauchen dieses Moratorium, um alle Immobilien der Diözese und der Kirchenstiftungen zu erfassen und Kategorien zuzuordnen. So schaffen wir eine Grundlage für die Schwerpunktsetzung im Blick auf die künftigen pastoralen Strukturen. Dabei soll entschieden werden, welche Immobilien saniert, welche instand gehalten und welche mittelfristig veräußert werden sollen“, betont Generalvikar Thomas Keßler.
Rückgang der Einnahmen aus der Kirchensteuer
Hintergrund ist laut dem Bistum der prognostizierte Rückgang von Einnahmen aus der Kirchensteuer in den kommenden Jahren. Dieser zwingt nach den Worten von Generalvikar Keßler zur Priorisierung der kirchlichen Gebäude sowie der daraus resultierenden notwendigen Bauinvestitionen. Betroffen sind vor allem Pfarrhäuser, Pfarrheime und Gotteshäuser.
Nach dem von Bischof Dr. Franz Jung unterzeichneten Allgemeinen Dekret zur Einführung des Bau-Moratoriums sind bis 2022 Baumaßnahmen grundsätzlich nur dann genehmigungsfähig, wenn und soweit diese zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erforderlich sind, führt die Pressemitteilung fort. Für alle notwendigen Baumaßnahmen der Diözese sowie der katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen gilt in der Zeit des Moratoriums eine Kostenobergrenze von 15.000 Euro. Baukostenzuschüsse der Diözese Würzburg für kirchliche Rechtsträger wie beispielsweise die Emeritenanstalt, das Domkapitel oder Ordensgemeinschaften sowie für Kirchen- und Pfründestiftungen betragen 20 Prozent der Brutto-Gesamtkosten, höchstens jedoch 3.000 Euro. Bei Baumaßnahmen, die aufgrund von staatlichen beziehungsweise behördlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis oder der Nutzung zwingend erforderlich sind, kann nach einer umfassenden fachlichen Einzelfallprüfung von der Kostenobergrenze abgesehen werden. Baumaßnahmen, die bereits vor dem 1. August 2019 begonnen wurden, werden fertiggestellt, so das Bistum abschließend.
Reduzierung des Bauhaushalts um 6 Millionen Euro
In der Zeit der Umsetzung des Moratoriums rechnet die Diözese Würzburg nach eigenen Angaben mit einer Reduzierung des Bauhaushalts um insgesamt rund sechs Millionen Euro. Für bereits genehmigte und begonnene Projekte sind bis 2022 rund 65,6 Millionen Euro im Bauhaushalt eingeplant. Das Bistum Würzburg erklärt weiter, dass angesichts der Finanzierung laufender Bauprojekte wie beispielsweise des Matthias-Ehrenfried-Hauses in Würzburg oder des Egbert-Gymnasiums der Benediktiner in Münsterschwarzach und projektbezogener Bauzuschüsse die Reduzierung des Bauhaushalts letztlich erst ab 2021 greifen wird. Die Zeit des Moratoriums soll auch genutzt werden, um im Bischöflichen Ordinariat die Prozesse und Abläufe im Bau- und Immobilienbereich neu zu strukturieren.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Bistums Würzburg.

