Sicher ins neue Jahr: Tipps der Polizei
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Katharina Kraus
30. Dezember 2019

Silvesterfeuerwerk. Foto: Pascal Höfig
Während überall die Planungen für Silvester auf Hochtouren laufen war auch die unterfränkische Polizei nicht untätig und ist gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden gut auf den Jahreswechsel und eine sicherlich einsatzreiche Nacht vorbereitet. Damit die Bürgerinnen und Bürger sicher ins neue Jahr kommen, hält die unterfränkische Polizei einige Tipps bereit.
Eine der arbeitsreichsten Nächte
Die Silvesternacht ist unbestritten eine der arbeitsreichsten Nächte für Polizei sowie Rettungsdienst, Feuerwehr und weitere Blaulichtorganisationen. Beim vergangenen Jahreswechsel mussten in der Nachtschicht 317 Einsätze bewältigt werden. Auch in diesem Jahr werden die unterfränkischen Dienststellen deshalb mit verstärkten Kräften im Dienst sein, um sich vermehrt um Sachbeschädigungen, Streitigkeiten und Körperverletzungen teilweise nach erheblichem Alkoholkonsum oder beispielsweise kleinere Brandfälle zu kümmern.
Vorsicht und Rücksicht beim Umgang mit Feuerwerk
Leider kommt es jedes Jahr zu schweren Unfällen mit Feuerwerk, gerade auch bei jungen Menschen oder wenn zu viel Alkohol im Spiel war. Die Polizei bittet daher eindringlich um verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit Raketen, Böllern und Co., um schlimme und unnötige Verletzungen zu vermeiden. Vor allem sollten auch immer besonders die Kinder im Blick behalten werden, denn Feuerwerk (insbesondere der Kategorie II) gehört ganz sicher nicht in Kinderhände.
Unterschätze Gefahren
Vergangenes Jahr hatte ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Würzburg offenbar beim Basteln mit Böllern mehrere Finger verloren, als es ungeplant zu einer Explosion gekommen war. Dieser Fall zeigt, dass man bitte nicht die Gefahr durch Feuerwerk unterschätzen und insbesondere die Hände von illegalen oder selbst gebastelten Böllern gelassen werden sollten. Die Risiken, dabei sich selbst oder andere erheblich zu verletzen, sind unkalkulierbar. Deshalb bittet die Polizei darum, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk mit „CE“-Kennzeichnung („BAM“ Prüfstelle) zu kaufen und das Abbrennen ausschließlich den Altersangaben entsprechend zu erlauben.

Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer). Neben dem CE-Zeichen muss eine vierstellige Ziffer stehen, z.B. CE 0598. Foto: Pascal Höfig
„Damit jeder den Jahreswechsel genießen kann, bitten wir darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade im Bereich von Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen sollte kein Feuerwerk abgebrannt werden. Außerdem ist das Abbrennen nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt“, so die Polizei Unterfranken.
Alkohol mit Maß und Ziel
Streitigkeiten zwischen stark alkoholisierten Personen, hilflose Personen, die mit hohen Promillewerten von Polizei und Rettungsdienst betreut werden müssen oder Jugendliche, die nach unkontrolliertem Konsum von Alkohol in der Notaufnahme landen. Solche Einsätze sorgen für keinen guten Start ins neue Jahr. „Deshalb appellieren wir an alle Feiernden, es mit dem Alkohol nicht zu übertreiben und auch an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge im Blick zu haben“, so die Polizei weiter.

Symbolbild Alkohol. Foto: Pascal Höfig
Und zuletzt noch eine dringende Bitte: Nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen lassen! Auch wenn man glaubt, „nur wenig getrunken“ zu haben oder „noch fit“ zu sein. Wer im Vorfeld schon plant, wie er sicher auch ohne Auto nach Hause gelangt, kommt gar nicht in Versuchung. Im Zweifelsfall ist eine Fahrgemeinschaft oder ein Taxi die bessere Wahl, um unfallfrei nach Hause zu kommen.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.

