Polizei Razzia „Cannameleon“: Wie ist der Ermittlungsstand?

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28. Januar 2020

Der Cannameleon Shop in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger
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Der Cannameleon Shop in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

Anfang November durchsuchte die Polizei drei Filialen von „Cannameleon“ in Schweinfurt und in Würzburg und beschlagnahmte verschiedene Hanfprodukte. Rechtsgrundlage für die Durchsuchungen waren damals laut Polizei Unterfranken ein Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen und unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Nun sind gut drei Monate vergangen – welche Ergebnisse lieferte die Razzia bis jetzt?

THC-haltige Produkte beschlagnahmt

Vor allem Teesorten mit einem THC-Wirkstoffgehalt von 0,16 % bis 0,3 % seien ins Visier der Ermittler gerückt, denn diese sind keine legalen Cannabis-Produkte – für den Verkauf ist eine Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz erforderlich, welche die Cannameleon-Läden nicht nachweisen konnten, heißt es vonseiten der Polizei. Vor allem der Hanfblütentee „Silberglanz“ soll nach Berichten der Main-Post den THC-Gehalt um 0,1% überschritten haben. Der Tee ist allerdings aktuell wieder im Online-Shop zu haben. Auch sollen Produkte an minderjährige Personen verkauft worden sein, heißt es laut Informationen der Polizei Unterfranken. Das sichergestellte Beweismaterial müsse von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts untersucht werden, hieß es zum damaligen Zeitpunkt. Das ist nun rund drei Monate her – Berichten der Main-Post zufolge ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, sodass die Polizei noch keine Aussagen über die Ermittlungsergebnisse treffen könne.

Polizei gibt keine Auskunft

Wann die Auswertung des Bayerischen Landeskriminalamts abgeschlossen sein wird, sei allerdings nicht absehbar, heißt es weiter. Auch darüber, woher der Verdacht auf strafbaren Handel mit Betäubungsmitteln stammte, möchte die Polizei nach einem Bericht der Main-Post keine Auskünfte geben. Üblicherweise soll laut Anfrage der Main-Post ein Test unabhängig von der Anzahl der Produkte in einem privaten Labor etwa fünf Tage dauern, in staatlichen Laboren könne die Untersuchung aber aufgrund von Dokumentierung und Protokollierung länger andauern.

Betreiber kritisieren Vorgehensweise

Die Betreiber der Filialen von „Cannameleon“ weisen die Vorwürfe nach wie vor zurück, so die Main-Post. Wie bereits berichtet kritisiert Geschäftsführer Lukas Schwarz das Vorgehen der Polizei in mehreren Video-Statements. Als „unverhältnismäßig, entwürdigend und entehrend“ bezeichnet Schwarz die Razzia. Alle Beschuldigten hätten sich zu jeder Zeit „friedfertig und kooperativ“ gezeigt und seien trotz allem „teils massiv körperlich attackiert und verletzt“ worden, so die Aussage von Lukas Schwarz.

Außerdem hätte die Durchsuchungsaktion negative Auswirkungen auf das Geschäft gehabt – ein Großteil der Kunden sei durch die polizeilichen Maßnahmen abgeschreckt worden, heißt es in Berichten der Main-Post. Zu den Vorwürfen übermäßiger Gewalt erklärte die Polizei Unterfranken damals, dass gegen einen Wohnungsinhaber aufgrund seines Verhaltens unmittelbarer Zwang angewendet werden musste.

Grüne Jugend fordert Cannabis-Legalisierung

Infolge der Ermittlungen gegen „Cannameleon“ verurteilten auch die Grüne Jugend die Razzia in einer Pressemitteilung. Darin kritisieren sie das Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die Aktion sei unverhältnismäßig und unnötig kostspielig, lautete der Vorwurf. Auch hohe Kosten und eine überlastete Justiz seien ein Grund, Cannabis zu legalisieren, so die Aussage von Samuel Kuhn, Beisitzer im Vorstand der Grünen Jugend und Stadtratskandidat in Würzburg. Durch einen kontrollierten Verkauf könne auch der Jugendschutz besser überwacht werden, hieß es. Zum Schluss fordert die Grüne Jugend Würzburg in ihrem Schreiben die Bayerische Staatsregierung auf, über die Wahl der Mittel, sowie die Kosten des Einsatzes in Würzburg und Schweinfurt Rechenschaft abzulegen. Auf Nachfrage erklärte die Polizei unserer Redaktion zum damaligen Zeitpunkt, dass Einsatzkosten generell nicht erhoben und öffentlich bekannt gegeben werden.

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