Bayerische Corona-Ampel steht in Würzburg auf gelb
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Würzburg erleben
17. Oktober 2020

Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke. Foto: Katharina Kraus
Der Corona Inzidenz-Wert für die Stadt Würzburg ist über den bayerischen Signalwert von 35/100.000 Einwohner gestiegen. Aufgrund dessen treten im Würzburger Stadtgebiet die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der seit heute gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in Kraft. In Würzburg gelten diese Maßnahmen aufgrund des heutigen Wertes ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr. Sie gilt bis einschließlich 25. Oktober.
Regelungen zur Maskenpflicht
Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordung unter anderem unmittelbar:
• In öffentlichen Gebäuden
• Freizeiteinrichtungen
• Kulturstätten
• Bei Tagungen und Kongressen
• In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
• Bei sportlichen Veranstaltungen
Auch in Hochschulen und weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht Maskenpflicht am Platz. Kindergärten wurden vom Gesundheitsamt wieder auf die Stufe „gelb“ gestellt.
Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für bestimmte Bereiche
Zu diesen Maßnahmen gehört auch eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für die die Stadt Würzburg per Allgemeinverfügung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr folgende Bereiche festgelegt hat:
• Die Alte Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
• Der gesamte Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring
Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet die Stadt Würzburg über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf andere öffentliche Bereiche.
Verbot von Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen
Zusätzlich zur Maskenpflicht ist in den genannten Würzburger Bereichen auch der Konsum von Alkohol verboten. Dieses Alkoholverbot gilt:
• Auf der Alten Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
• Auf dem gesamten Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring
• In allen Fußgängerzonenbereichen
• Auf der Juliuspromenade mit ihren beidseitigen Gehwegen
• In der Sanderstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen
• Sowie der Augustinerstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen
Sperrstunde in Gastronomiebetrieben von 23 Uhr bis 6 Uhr
Für die Gastronomen in Würzburg bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „gelb“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 23 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.
Beschränkungen zum Teilnehmerkreis
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.
Zahl der Zuschauer beim Kickers-Spiel wird halbiert
Zuschauer beim Kickers-Spiel am morgigen Sonntag sind nach Maßgabe der Stadt zugelassen. Die Zahl der Zuschauer wird aber im Vergleich zur ursprünglichen Planung halbiert, um auch die möglichen Kontakte zu halbieren.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Würzburg.

