Bewegungsstörungen nach Schlaganfall: Barrieren abbauen & Eigenständigkeit bewahren
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21. Oktober 2020

Symbolbild Wohnen. Foto: Pascal Höfig
Gemäß Zahlen des Statistischen Bundesamts zählen Herz-Kreislauferkrankungen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Tendenz: steigend. Im Jahr 2018 beispielsweise waren “36,2 Prozent aller Sterbefälle […] darauf zurückzuführen”, schreibt das Bundesamt auf seiner Homepage. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das 345.664 Menschen. Ein aktueller Vergleich: Die offiziellen Statistiken sprechen von bislang 9.500 Personen, die in Deutschland an den Folgen einer Sars-CoV-2 Infektion verstorben sind. Zahlen, die eines ganz deutlich machen: Herz-Kreislauferkrankungen, deren Prophylaxe sowie die Forschung an noch besseren Analyse- und Behandlungsmöglichkeiten sind Themen, die kaum wichtiger sein könnten. Neben dem Herzinfarkt zählt der Schlaganfall zu den traurigen Klassikern schwerer Herz-Kreislauferkrankungen.
270.000 Schlaganfallpatienten jährlich
Pro Jahr erleiden rund 270.000 Deutsche einen Schlaganfall, etwa 20 Prozent der Patienten sterben innerhalb eines Monats, 37 Prozent innerhalb eines Jahres. Weltweit betrachtet ist der Schlaganfall die zweithäufigste Todesursache.
Wer den Hirninfarkt überlebt, muss häufig mit schweren Einschränkungen leben. Insbesondere die Motorik der Patienten ist nach einem Schlaganfall nicht selten irreparabel geschädigt. Das betrifft auch die Patienten, die nicht zu den 20 Prozent der Überlebenden gehören, welche dauerhaft behindert und damit zwingend auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Info: Was ist ein Schlaganfall?
Von einem Schlaganfall oder Hirninfarkt spricht man, wenn es zu einem plötzlich einsetzenden Ausfall bestimmter Funktionen des Gehirns kommt. Häufige Ursachen sind Durchblutungsstörungen des Gehirns (zum Beispiel aufgrund eines Arterienverschlusses) und Hirnblutungen. Als Schlaganfall-Risikofaktoren gelten unter anderem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Blutgerinnungsstörungen, Herzfehler, Übergewicht, übermäßiger Alkohol- und Nikotinkonsum, Bewegungsmangel sowie dauerhafter Stress.
Eigenständigkeit bewahren
Wer Glück im Unglück hatte, hegt in der Regel den großen Wunsch, den Alltag so lange es geht eigenständig bewältigen zu können – am besten in der gewohnten Umgebung, den eigenen vier Wänden. Ein “sportlicher” Wunsch, schaut man sich die Folgen des Schlaganfalls an: Sehr häufig leiden Schlaganfall-Patienten unter Spastiken, die das selbstständige Ankleiden, die Körperhygiene und das Gehen erschweren. Damit einher geht ein erhöhtes Sturzrisiko. Wird zudem eine Osteoporose (Störung im Knochenstoffwechsel) als häufige Alterserkrankung diagnostiziert, ist bei ganz alltäglichen Handlungen absolute Vorsicht geboten.
Barrierefreie Modernisierung
Wer einen Schlaganfall hatte und unter den Folgen leidet, wird für gewöhnlich einen Pflegegrad erhalten. Dieser ist formlos bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Ein unabhängiges Gutachten wird daraufhin die Schwere der Pflegebedürftigkeit einschätzen. Je nach Höhe des Pflegegrads (1 bis 5) unterscheiden sich die ambulanten Sachleistungen beziehungsweise das ausgezahlte Pflegegeld. Der sogenannte “Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” wird bereits ab Pflegegrad 1 gewährt. Dieser beträgt einmalig 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt.
Ergänzend oder alternativ stehen auch regionale sowie überregionaler Fördermittel (zum Beispiel ein KfW Kredit oder Zuschuss) und Förderkredite bereit, mit denen sich der barrierefreie Umbau finanzieren lässt. Den verbleibenden Eigenanteil können Betroffene als außergewöhnliche Belastung oder über den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend machen.
Tipp: Schwerbehindertenausweis nach Schlaganfall beantragen
Wer mit den Folgen eines Schlaganfalls zu kämpfen hat, sollte beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde einen “Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung“ stellen. Nähere Auskunft erteilt das Bürgeramt.
Bad, Küche, Flur & Außenbereich
Dass es Finanzierungshilfen gibt, ist gut. Doch ob diese wirklich ausreichen, um das gesamte Haus oder die gesamte Wohnung entsprechend umzubauen, steht auf einem anderen Blatt. Denn mit einer begehbaren Dusche ist es längst nicht getan. Stattdessen müssen vorhandene Bodenbeläge durch rutschfeste Alternativen ausgetauscht und Treppen häufig mit einem Treppenlift versehen werden. Allein für letzteren werden teilweise fünfstellige Beträge fällig – selbst gebrauchte Modelle aus Schweinfurt sind nicht immer deutlich günstiger. Auch Türverbreiterungen und Badsanierungen, mit denen Platz für Mobilitätshilfen wie Rollatoren und Rollstühle geschaffen wird, gehen ganz schön ins Geld.
Zu erwähnen ist aber auch, dass Umbauten, Sanierungen beziehungsweise eine Modernisierung den Wert der Immobilie steigert und damit auf ganzer Ebene eine Investition in die Zukunft ist. Denn selbst wenn doch irgendwann fremde Hilfe notwendig ist, bedingt Barrierefreiheit in vielen Fällen die häusliche Pflege. Ein Platz im Pflegeheim ist in den seltensten Fällen durch die ambulanten Sachleistungen der Pflegekasse zu bezahlen. Betroffene beziehungsweise deren Angehörige zahlen fast immer drauf.
Barrierefreier Umbau auch in Mietwohnungen möglich
Diverse Gerichtsurteile bestätigen, dass Vermieter beziehungsweise Eigentümergesellschaften barrierefreie Umbauten in Wohnungen und öffentlich zugänglichen Bereichen dulden müssen, wenn diese nachweislich notwendig sind. Lediglich die Kosten sind von der jeweiligen Mietpartei zu tragen. Außerdem können Eigentümer verlangen, dass die Veränderungen zum Endes des Mietverhältnisses rückgängig gemacht werden – ebenfalls auf Kosten der Mietpartei. In der Praxis empfehlen sich jedoch individuelle Vereinbarungen, die sich für beide Parteien lohnen.

