Aktuelle Corona-Fallzahlen: Zahl der Neuinfektionen steigt

Anzeige

Würzburg erleben

24. Oktober 2020

Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse
Corona_aktuell

Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse

UPDATE, 25. Oktober 2020: Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 37 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 25. Oktober 2020, 7.30 Uhr). Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.889, davon entfallen 1037 auf die Stadt und 852 auf den Landkreis Würzburg.

Häufig gestellte Fragen an das Landratsamt!

Aktuelle Zahlen

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.564 Patienten. Derzeit sind 266 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (143 in der Stadt Würzburg, 123 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 2.193 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.538 Personen.

7-Tage-Inzidenz (Stand 25. Oktober 2020, 7.30 Uhr)

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 96,14 und für den Landkreis 61,61. Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Regelungen bei Stufe ROT

Das gilt bei Stufe rot:

  1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die Stadt Würzburg hat bereits am 17. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze veröffentlicht
  2. Es besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, auch an Grundschulen. Dies betrifft auch die Hochschulen. Inwieweit bei der Maskenpflicht für Grundschüler eine Ausnahme gemacht werden kann, wird unter Betrachtung des Infektionsgeschehens geprüft.
  3. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz,soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  4. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  5. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
  6. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  7. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  8. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  9. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben.

Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellte die Kindertageseinrichtungen in der Stadt und im Landkreis auf Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Kitas in Stadt und Landkreis nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren.

Regelungen für Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Auch für die Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg gilt die Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, d. h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse. Da der Inzidenzwert in Stadt und Landkreis Würzburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, gilt für die Grundschulen der Stadt seit 18. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch am Platz, für die Grundschulen im Landkreis trat diese am 22. Oktober 2020 in Kraft. Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Schulen nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren, es wird also weiterhin für alle Schüler*innen Präsenzunterricht geben können.

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen und der Verteilung der Infektionsherde bleibt es in Stadt und Landkreis Würzburg bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auch am Platz in allen Jahrgangsstufen – einschließlich der Grundschulen – entsprechend der Regelung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 50

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet. Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online. Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit. Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden: Tel: 0202 251557330 oder E-Mail.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg.

Banner2
Topmobile2