Bayerische Corona-Ampel in Würzburg auf „Dunkelrot“
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Würzburg erleben
26. Oktober 2020

Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke. Foto: Katharina Kraus
Der Corona Inzidenz-Wert für die Stadt (!) Würzburg ist über den bayerischen Signalwert von 100/100.000 Einwohner gestiegen. Aufgrund dessen treten im Würzburger Stadtgebiet ab Dienstag, 27. Oktober 2020, 0 Uhr im Würzburger Stadtgebiet die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in Kraft.
Neue Regelungen
Bei einem Wert über 100 gelten folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen - Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen
Regelungen zur Maskenpflicht
Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung unter anderem unmittelbar:
- In öffentlichen Gebäuden
- Freizeiteinrichtungen
- Kulturstätten
- Bei Tagungen und Kongressen
- In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
- Bei sportlichen Veranstaltungen
- Auch in Hochschulen und weiterführenden Schulen aller Jahrgangsstufen besteht Maskenpflicht am Platz.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Staaatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Zu diesen Maßnahmen gehört aber auch eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für die die Stadt Würzburg per Allgemeinverfügung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr folgende Bereiche festgelegt hat:
- Die Alte Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
- Der gesamte Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring
Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet die Stadt Würzburg über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf andere öffentliche Bereiche.
Alkoholverbot in der Innenstadt
Zusätzlich zur Maskenpflicht ist in den genannten Würzburger Bereichen auch der Konsum von Alkohol verboten. Dieses Alkoholverbot gilt von 21 bis 6 Uhr :
- Auf der Alten Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
- Auf dem gesamten Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring
- In allen Fußgängerzonenbereichen
- Auf der Juliuspromenade mit ihren beidseitigen Gehwegen
- In der Sanderstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen
- Sowie der Augustinerstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen
Die Stadtverwaltung behält sich aufgrund der dynamischen Lage weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vor.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Würzburg.

