Regelmäßiges Schneiden von Hecken und Sträuchern verpflichtend
Anzeige
Katharina Kraus
29. Oktober 2020

Symbolbild Hecken und Sträucher am Gehweg. Foto: Schweinfurt City
Hecken und Sträucher, die auf Gehwege oder in Straßen ragen können schnell zur Unfallstelle werden. So bringen sich zum Beispiel Fußgänger häufig in Gefahr, indem sie vom Gehweg auf die Straße wechseln, um Ästen auszuweichen.
Geh- und Radwege und Straßen frei halten
Eigentümer sind deshalb dazu verpflichtet, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass mindestens 2 m über Gehwegen, 2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen sowie 4,50 m über befahrenen Straßen frei sind. Verkehrsflächen sind dabei auch in ihrer vollen Breite freizuhalten. Auch Straßenschilder und Straßenlampen müssen freigehalten werden, so dass sie immer gut sichtbar sind.

Richtwerte zum Schneiden von Sträuchern und Hecken. Grafik: Stadt Schweinfurt
Verpflichtung nachkommen
Die Stadt Schweinfurt bittet alle Grundstückseigentümer darum, dieser Pflicht nachzukommen und weist diese vorsorglich darauf hin, dass sie verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch einen Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können.
Erlaubt von Oktober bis Februar
Hecken, Bäume und Sträucher dürfen nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich von Oktober bis Februar geschnitten werden. Außerhalb dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte möglich, worunter der jährliche Rückschnitt meist fällt.
Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.

