Allerheiligen und Martinsumzüge: Diese Regelungen gelten

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30. Oktober 2020

Grabsteine auf einem Friedhof. Symbolfoto: Pascal Höfig
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Grabsteine auf einem Friedhof. Symbolfoto: Pascal Höfig

Mit Beginn des Monats November sind auch wieder Feiertage wie Allerheiligen und St. Martin in Sicht. Doch wie steht es um die Regelungen zu diesen Tagen? Das Landratsamt Würzburg informiert.

Allerheiligen

Für das Totengedenken an Allerheiligen gelten die Regelungen für Gottesdienste gemäß § 6 der 7. BayIfSMV bzw. der jeweils aktuell gültigen Fassung der BayIfSMV. Öffentliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist, soweit diese nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands) angehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Im Freien ist grundsätzlich zwischen Personen, die nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis angehören, ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
  • Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
  • Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Verkehrsregelungen

Auch die Stadt Würzburg informiert, dass es an Allerheiligen, den 01.11.2020 von ca. 7.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr, im Bereich des Hauptfriedhofes und Waldfriedhofes verkehrliche Einschränkungen gibt.

Zur Regelung des Verkehrs im Bereich des Haupteinganges zum Hauptfriedhof wird die Martin-Luther-Straße zwischen der Beethovenstraße und der Annastraße für den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme des Linienverkehrs, der Taxen, der Lieferfahrzeuge und der Schwerbehinderten gesperrt.

Im Bereich des Waldfriedhofes wird die „Straße zum Waldfriedhof“ und der verlängerte Heriedenweg zur Einbahnstraße in südlicher bzw. östlicher Richtung erklärt. Zusätzlich wird auf der Nordseite der „Straße zum Waldfriedhof“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet.

Verstärkung des Linienbusverkehrs

Wie in den Vorjahren, wird die Martin-Luther-Straße im Bereich des Hauptfriedhofes am Sonntag, den 01.11.2020 für den Verkehr gesperrt, so eine Pressemitteilung des VVM. Ausgenommen von der Sperrung sind der ÖPNV, Lieferverkehr und Taxen. Im Bereich Waldfriedhof wird am Sonntag, 01.11.2020, ab 8:00 Uhr und dann ganztägig ab der Haltestelle „Am Wald“ bis zum Heriedenweg / Einmündung Straße zum Waldkugelweg eine Einbahnstraße eingerichtet.

Symbolbild Linienbus. Foto: Pascal Höfig

Symbolbild Linienbus. Foto: Pascal Höfig

Linie 8 Waldfriedhof:Verdichtung des 40-Minuten-Taktverkehrs durch Einsatz eines zusätzlichen Omnibusses von 09:30 Uhr bis 17:45 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt.

Linie 28 Hauptfriedhof:Verdichtung des 60-Minuten-Taktverkehrs durch Einsatz von zusätzlichen Omnibussen von 09:50 Uhr bis 17:20 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt zwischen Busbahnhof und Hauptfriedhof. Der Verstärkerbus für die Omnibuslinie 28 verkehrt ab Busbahnhof über „Barbarossaplatz“ – Theaterstraße – „Rennweg“ – Martin-Luther-Straße bis Haltestelle „Hauptfriedhof“ und weiter wie Linie 28 zum Busbahnhof.

Der Fahrplan mit den Zusatzfahrten ist veröffentlicht auf www.vvm-info.de

Martinsumzüge

Das Brauchtum am Martinstag hat einen christlichen Ursprung. Martinsumzüge fallen daher laut Landratsamt Würzburg grundsätzlich unter die Regelungen für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften und können unter Einhaltung der entsprechenden Regelungen durchgeführt werden (s. o.).

  • Zwischen den Teilnehmern ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren, soweit sie nicht unter die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum fallen.
  • Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.
  • Diese Regelungen finden analog Anwendung auf Martinsumzüge, die von nicht religionsgebundenen Veranstaltern durchgeführt werden.

Auf Trennung von Gruppen achten

Führen Kindertageseinrichtungen Martinsumzüge durch, sollte darauf geachtet werden, dass auch hier die Trennung der betreuten Gruppen eingehalten wird, so das Landratsamt Würzburg. Anregungen für die Gestaltung des Martinstags bzw. -umzugs sowie für die im zu erstellenden Schutz- und Hygienekonzept zu berücksichtigenden Punkte sind z. B. auf der Homepage des Bistums Würzburg zu finden.

Sollte sich der 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Würzburg weiterhin negativ entwickeln (d. h. die Infektionszahlen fortlaufend steigen), muss gegebenen-falls auch mit kurzfristigen Änderungen der Vorgaben gerechnet werden. 

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