Corona: Besuchsverbot in Kliniken & Schnelltests für Pflegeeinrichtungen
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Würzburg erleben
21. Dezember 2020

Uniklinikum Würzburg. Symbolfoto: Pascal Höfig
Die aktuelle pandemische Situation stellt auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor die Frage, was derzeit möglich ist. Das Uniklinikum Würzburg und das Klinikum Würzburg Mitte verhängen nun ein Verbot für Besuche von Patienten (bis auf wenige Ausnahmen), für Besucher von Pflegeeinrichtungen bieten die Johanniter und des BRK Würzburg die Möglichkeit für Schnelltests an.
Besuchsverbot bis auf Ausnahmen
Mit Wirkung vom 19. Dezember 2020 sind Patientenbesuche am Universitätsklinikum Würzburg untersagt, wie das UKW in einer Presseinformation mitteilt. Ausgenommen hiervon seien der Kreißsaal und die Kinderklinik für engste Angehörige. Das Besuchsverbot betreffe allerdings nicht die Palliativstationen und die Begleitung Sterbender. Zudem sei es den Klinikleitungen vorbehalten, in begründeten Fällen weitere Ausnahmen zuzulassen, heißt es weiter. Vorerst soll das Besuchsverbot bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Auch im Klinikum Würzburg Mitte gilt seit dem 18. Dezember ein Besuchsverbot. Ausnahmen stellen laut einer Pressemitteilung dar:
- Kreißsaal: Eine feste Bezugsperson darf die werdende Mutter während der Entbindung begleiten.
- Wochenstation: Täglich darf ein Besucher auf die Wochenstation kommen.
- Kinderklinik: Beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen.
- Palliativmedizin: Der Besuch von Schwerstkranken bzw. sterbenden
Patienten ist jederzeit möglich. - Gesetzlichen Betreuern, Rechtsbeiständen o.ä. ist der Besuch ebenfalls gestattet.
Für diese genehmigten Besuchergruppen gilt im gesamten Klinikgebäude eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, wobei ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bei Betreten der Klinik ausgehändigt wird. Ebenfalls wird jeder Besucher am Empfang der Klinik registriert.
Ausnahmen zu Weihnachten
Eine Ausnahme stellen am Uniklinikum Würzburg Heiligabend (24. Dezember) und der 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) dar: „An diesen beiden Feiertagen gilt die Regel, dass Patienten einen Besucher pro Tag für 1 Stunde empfangen dürfen. Dabei sind die Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten: Der am Eingang der Kliniken ausgegebene medizinische Mund-Nasen-Schutz ist während des ganzen Aufenthalts in der Klinik zu tragen, zudem ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten. Es erfolgt weiterhin auch die Registrierung der Besucher mittels Fragebogen, der persönliche Daten erfasst, um im Fall eines Corona-Ausbruchs zu helfen, die Infektionswege nachzuverfolgen und so eine weitere Ausbreitung zu verhindern.“, so die Pressemitteilung des UKW. Das Uniklinikum bittet hierbei um Verständnis für die unvermeidlichen Maßnahmen.
Schnelltests in Pflegeheimen
Sind Weihnachtsbesuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionen und möglichen Ansteckungen zu gefährlich? „Insbesondere im Hinblick auf die geplanten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember stellen sich viele Familien genau diese Fragen“, so Michael Lutz, stellvertretender Bereitschaftsleiter von den Johannitern und Kreisbereitschaftsleiter Martin Falger vom BRK Würzburg in einer Pressemitteilung. Mit einem Antigen-Schnelltest könne das Risiko besser eingeschätzt werden: Der Würzburger Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes und die Würzburger Johanniter bieten daher kostenlose und freiwillige Corona-Schnelltests an.
Besuch nur mit negativem Test
„Seit Inkrafttreten der 10. und der mittlerweile gültigen 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Besuch einer Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich. Dabei darf die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.“, so die Pressemitteilung weiter. „Für die Weihnachtstage hat der Gesetzgeber eine davon zeitlich abweichende Regelung festgelegt. In der Zeit vom 25. bis 27. Dezember gilt nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Der Abstrich mittels eines Antigen-Schnelltests darf dann höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch in der Einrichtung vorgenommen worden sein.“
Wann und wo wird getestet?
Ab dem 22. Dezember wird in den Räumen der Franz-Oberthür-Schule, Zwerchgraben 2 in Würzburg jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr getestet. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig unter der Tel. 0931 8000828. Die Hotline ist Montag bis Freitag (außer an Feiertagen und dem 31.12.) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am 24. und am 27.12.2020 von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, besetzt.
Wer wird getestet?
Das Angebot gilt ausschließlich für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Interessierte können sich, unter Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung, kostenlos testen lassen.
Wie läuft der Test ab?
Pro Tag sind ca. 40 bis 50 Ehrenamtliche im Einsatz, die geschult sind, die Nasenabstriche zu nehmen. Die Mitarbeitenden der Hilfsorganisationen halten bei der Testung die strengen Hygienerichtlinien ein und tragen Schutzausrüstung. Die Wartezeit bei einem Schnelltest dauert vor Ort etwa 20 Minuten nach Abstrichentnahme.
Vorzugsweise Testzentrum nutzen
Die Hilfsorganisationen bitten alle Testwilligen, vorzugsweise das Corona-Testangebot am Testzentrum auf der Würzburger Talavera zu nutzen. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 0931 8000828 sowie online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

