Flucht mit E-Scooter endet mit Führerscheinentzug
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Katharina Kraus
11. November 2021

E-Scooter vor dem Rathaus in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger
Nachdem eine Streifenbesatzung der Schweinfurter Polizei einen E-Scooter -Fahrer dabei beobachtet hatte, als dieser in Schlangenlinien und ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf dem Fußweg unterwegs war, sollte der Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Als der Fahrer dann die Polizei bemerkte, ergriff er die Flucht. Er versuchte noch über eine Absperrkette zu flüchten, stürzte jedoch dabei. Nach einer weiteren kurzen Flucht konnte der Mann dann jedoch von den Beamten eingeholt werden. Auf der Dienststelle wurde zur Beweissicherung eine Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein wurde außerdem sichergestellt.
Gleicher Promillewert wie beim Pkw
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass beim Führen sog. E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr die gleichen Promillewerte wie bei Führen eines Pkw zählen. Das bedeutet, bereits bei einem Alkoholwert ab 0,3 Promille und dazukommenden Ausfallerscheinungen, liegt die relative Fahruntüchtigkeit vor. Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr wäre hier erfüllt und könnte einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Ebenfalls dürfen die E-Scooter, analog der Vorschriften beim Führen von Pkw, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt.

