Versuchter Mord nach Holzklau bei Wiesentheid

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Philipp Heilgenthal

12. Januar 2024

Die Justizvollzugsanstalt in Würzburg. Foto: Pascal Höfig
Justizvollzugsanstallt-Wuerzburg

Die Justizvollzugsanstalt in Würzburg. Foto: Pascal Höfig

Bereits am Freitagnachmittag wurden bei Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) zwei Holzdiebe durch den Besitzer auf frischer Tat ertappt. Die zwei Tatverdächtige fuhren in der Folge mit ihrem Auto den Mann an, der sich ihnen entgegenstellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte mittlerweile einen Haftbefehl gegen den Fahrer, der sich nun in einer Justizvollzugsanstalt befindet.

Durch Lenkbewegungen von der Motorhaube abgeworfen

Gegen 13:15 Uhr traf der 44-Jährige an seinem Holzlager neben der Kreisstraße von Wiesentheid nach Reupelsdorf ein, da er zwei Personen über seine Wildkamera sehen konnte, die Holz entwendeten. Nach Erblicken des Holzbesitzers flüchteten die beiden Tatverdächtigen. Sie fuhren hierbei mit ihrem Auto in Schrittgeschwindigkeit auf den 44-Jährigen zu, der sich ihnen in den Weg stellte. Als sie ihn mit dem Auto erfassten, hielt sich dieser auf der Motorhaube fest und wurde nach ca. 60 Metern durch Lenkbewegungen des Fahrers abgeworfen. Er erlitt hierbei leichte Verletzungen.

29-jähriger Fahrer nachträglich in Untersuchungshaft

Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnten beide Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden. Nach den erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurden beide zunächst wieder entlassen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen und in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde das Verhalten des 29-jährigen Tatverdächtigen als versuchter Tötungsdelikt eingestuft. Am Dienstag erließ der Richter deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 29-jährigen Fahrer aufgrund versuchten Mordes und räuberischen Diebstahls. Dieser wurde daraufhin am Mittwoch festgenommen und befindet sich nach einer Vorführung beim Ermittlungsrichter mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. Sein 34-Jähriger Beifahrer muss sich ebenfalls in einem Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls verantworten.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg.

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