Grillen & Schöppeln in Würzburg: Wo es erlaubt ist und wo 2025 teure Bußgelder drohen
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Würzburg erleben
14. August 2025

Öffentlicher Grillplatz in der Zellerau. Foto: Patty Varasano
Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt in Würzburg die Grillsaison am Main. Die beliebten Uferbereiche verwandeln sich in Treffpunkte für Picknicks, Grillabende und geselliges Beisammensein – doch nicht überall ist das Grillen und Schöppeln erlaubt. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, gilt es, die offiziellen Grillbereiche und aktuellen Alkoholverbote in Würzburg zu kennen.
Offizielle Grillplätze in Würzburg
Im Stadtgebiet Würzburg ist das Grillen laut der offiziellen Webseite der Stadt zum Thema Grillen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden die drei folgenden, ausgewiesenen Grillplätze. Für deren Nutzung ist keine vorherige Anmeldung oder Genehmigung notwendig – das Prinzip „Wer zuerst kommt, grillt zuerst“ gilt weiterhin.
Die drei offiziellen Grillplätze im Überblick:
- Mainwiesen (Zellerau)
- Keine fest installierten Grilleinrichtungen
- Sechs Bodenvertiefungen für eigene Grills
- Tolle Mainufer-Atmosphäre und nahegelegene Spielplätze
- Feggrube (Graf-Luckner-Weiher, stadtauswärts Richtung Randersacker)
- Feste Grilleinrichtung vorhanden
- Besonders im Sommer beliebter Treffpunkt, auch bei Studierenden
- Konrad-Adenauer-Brücke
- Eigener Grill muss mitgebracht werden
- Drei Sitzgruppen (Holz-Tisch-Bank-Kombinationen) sorgen für Komfort
Gebot der Stunde: Sauberkeit am Grillplatz
Die Freude am Grillen und Picknick soll dauerhaft erhalten bleiben. Deshalb appelliert die Stadt Würzburg an alle Nutzerinnen und Nutzer, Abfall in bereitgestellte Abfallbehälter zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Saubere Grillplätze tragen so entscheidend zum Erhalt der städtischen Freizeitqualität bei.

Durch die Partys steigt auch die Müllbelastung auf den Mainwiesen. Foto: Würzburg erleben
Alkoholverbote in der Stadt
Um Lärmbelästigung und Verschmutzung zu minimieren, gelten in bestimmten Zonen im Stadtgebiet Alkoholverbote. Grundlage ist die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg, die folgende Regelungen festlegt:
Ganztägiges Alkoholkonsumverbot (24/7):
- Auf allen städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen
- Auf dem Wagnerplatz in Grombühl
Nächtliches Alkoholkonsum- UND Mitführverbot (täglich von 22 bis 6 Uhr):
In diesen ausgewiesenen Party-Hotspots ist der Konsum und das Mitführen von Alkohol verboten:
- Mainkai (zwischen Alter Mainbrücke und Graf-Eckart-Gasse, einschließlich Alter Kranen und Juliuspromenade)
- Leonhard-Frank-Promenade
- Sanderauer Mainufer (zwischen Friedensbrücke und Sebastian-Kneipp-Steg)
- Friedensbrücke
- Ludwigsbrücke (Löwenbrücke)
Wer dennoch einen Schoppen, sein Feierabendbier oder sonstige alkoholische Getränke dort genießt, bekommt eine mündliche Ermahnung ausgesprochen. Bei fehlender Einsicht oder wiederholten Verstößen droht ein Verwarngeld. Hinzu kommt meist noch eine Verwaltungsgebühr.

