Wie wir bei Würzburg erleben mit der Nennung von Nationalitäten von Tatverdächtigen umgehen

Anzeige

Philipp Heilgenthal

9. Oktober 2025

Festnahme. Symbolfoto: Pascal Höfig
Festnahme_Bundespolizei_Handschellen_06

Festnahme. Symbolfoto: Pascal Höfig

Das bayerische Innenministerium hat die Polizei seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, in allen Pressemitteilungen die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen anzugeben, egal ob sie mit der Tat im Zusammenhang steht oder nicht. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Behörden, nicht für Medienhäuser.

In folgenden Ausnahmefällen erwähnen wir die Nationalität von Tatverdächtigen

Für uns als Redaktion von Würzburg erleben ändert sich dadurch nichts an unserer bisherigen Praxis. Wir folgen weiterhin unseren journalistischen Leitlinien und nennen die Nationalität von Täterinnen und Tätern daher nur in folgenden Ausnahmefällen, und zwar wenn

  • eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat für den Lokalraum Würzburg (im Vergleich zu den Vorkommnissen und Statistiken der letzten Jahre) vorliegt. Neben Terrorismus, organisierter Kriminalität, Mord, Folter, Sprengstoffanschlägen wären dies lokal auch Messerstechereien, große Schlägereien, Vergewaltigung, schwerer Raubüberfall, etc.
  • eine Straftat aus einer größeren Gruppe heraus begangen wird, von der ein nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist.
  • die Biografie eines Täters oder Verdächtigen für die Berichterstattung über die Straftat hinaus von Bedeutung ist (Täter hat bereits mehrmals eine Straftat begangen, ist polizeibekannt, etc.).
  • der Zusammenhang zwischen Form oder Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit von Tätern oder Verdächtigen selbst Gegenstand der Berichterstattung ist.
  • ein Straftäter oder Tatverdächtiger die eigenständige Struktur seiner Herkunftsgruppe für die Tatausführung benutzt hat (z.B. Mafia).

Nicht zur Stigmatisierung beitragen

Wir orientieren uns bei unseren journalistischen Leitlinien an den journalistischen Standards des Pressekodex. Dort heißt es, dass die Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen oder anderen Gruppe nur dann erwähnt werden soll, wenn ein begründbarer Sachbezug besteht. Wiederholte Nennung von Herkunft oder Nationalität in Zusammenhang mit Straftaten kann Vorurteile bestärken und ganze Gruppen pauschal ins Zwielicht rücken. Das möchten wir vermeiden. Uns ist wichtig, nicht zur Stigmatisierung beizutragen, sondern objektiv und mit Augenmaß zu berichten.

Banner2
Topmobile2