Stille Feiertage in Bayern: Tanzverbot und besondere Regeln im November und darüber hinaus

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Manuel Scholze

27. Oktober 2025

Party, Club, Disco. Foto: Pascal Höfig
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Feiern im Club. Foto: Pascal Höfig

Mit dem kommenden November stehen in Bayern mehrere sogenannte „stille Feiertage“ bevor. Während vielerorts das Leben besonders zur Winterzeit etwas ruhiger wird, gilt für Tage wie Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag oder Totensonntag ein gesetzlich verankertes Tanz- und Unterhaltungsverbot im Freistaat.

Wie gehen Diskotheken und Clubs in Würzburg mit dem Tanzverbot an Allerheiligen um?

Eine kurze Onlinerecherche gibt eine Antwort: In einigen Clubs läuft laut Angaben auf Instagram und Facebook alles im Normalbetrieb, beispielsweise auf dem Boot, im Odeon oder dem Bad Habit. Dort wird aktuell nicht explizit über frühere Sperrzeiten informiert. Im Dornheim bleibt das Licht am Freitagabend konsequent aus, der Club öffnet erst am Samstag um 23.59 Uhr. Das Airport begegnet dem Tanzverbot ab Samstagmorgen um 2 Uhr geschickt mit einer Schools Out Party ab 17 Uhr am Freitag. Im Kurt & Komisch in der Sanderstraße wartet eine Mottoparty zu Halloween, für Samstag ist keine Party angekündigt.

Clubs, Kneipen und Bars in Würzburg in der Übersicht

Welche Feiertage sind „stille Tage“ und betroffen vom Tanzverbot?

Das Bayerische Feiertagsgesetz listet mehrere stille Feiertage auf. Dazu gehören im November insbesondere:

  • Allerheiligen (1. November)
  • Volkstrauertag (zwei Sonntage vor dem 1. Advent)
  • Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres)
  • Totensonntag (letzter Sonntag vor dem Advent)
  • Auch andere Tage wie Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und der Heilige Abend gelten als stille Tage. Besonders streng sind die Regeln für den Karfreitag im Frühjahr.

Was ist an stillen Feiertagen verboten?

Nach Artikel 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn sie nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Explizit verboten sind:

  • Öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen in Gaststätten, Clubs oder Diskotheken
  • Sportliche Wettkämpfe (insbesondere am Karfreitag)
  • Musikalische Darbietungen in Gaststätten (Karfreitag: „musikalische Darbietungen jeder Art“)
  • Erlaubt sind Veranstaltungen nur, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Ausnahmegenehmigungen sind für einige Feiertage möglich – ausgenommen ist jedoch der Karfreitag, an dem das Verbot am strengsten umgesetzt wird.

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Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Eine Verfassungsbeschwerde hat 2016 für mehr Spielraum gesorgt: Zwar bleibt der Karfreitag als „stiller Tag“ besonders geschützt, ein absolutes und ausnahmsloses Verbot ist jedoch nicht mehr zulässig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass für bestimmte Weltanschauungsgemeinschaften oder nichtreligiöse Menschen Ausnahmen möglich sein müssen, wenn diese Veranstaltungen im geschlossenen Rahmen und mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden.

Wie wird die Einhaltung kontrolliert – und was droht bei Verstößen?

Die Polizei in Bayern achtet während der stillen Feiertage gezielt auf Verstöße. Häufig genügt bereits eine Anzeige oder Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern, damit Kontrollfahrten und Ermittlungen ausgelöst werden. Verstöße werden einzeln geprüft und ziehen Geldbußen ab mindestens 400 Euro nach sich.

Alle stillen Feiertage in Bayern im Überblick

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Volkstrauertag (zwei Sonntage vor dem 1. Advent)
  • Totensonntag (letzter Sonntag vor dem Advent)
  • Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres)
  • Heiliger Abend

Mit drei stillen Feiertagen im November und einigen weiteren im Frühjahr gelten in Bayern klare Regeln für Veranstaltungen, Musik und Tanz. Wer an diesen Tagen feiern will, sollte sich rechtzeitig informieren, Ausnahmen prüfen und auf mögliche Bußgelder achten. Vor allem der respektvolle Umgang miteinander steht an stillen Tagen im Vordergrund – ganz egal, ob aus religiösen Gründen oder einfach mit Rücksicht auf andere.

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