Schlägerei um Drogen am Hauptbahnhof

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Philipp Heilgenthal

10. August 2026

Symbolfoto: Pascal Höfig
Bahnhof_Bundespolizei_innen

Symbolfoto: Pascal Höfig

Am Sonntagnachmittag ist es im Bahnhofsbereich zu einer Schlägerei zwischen mehreren Personen gekommen, bei der es um unerlaubte, berauschende Tabletten ging. Gegen zwei Männer wurde in der Folge wegen des Verdachts eines Raubdelikts Untersuchungshaft angeordnet.

Zu viert 24-Jährigen angegriffen und am Kopf verletzt

Gegen 15:45 Uhr sind die vier Tatverdächtigen, eine 18-Jährige, ein 17-Jähriger, ein 19-Jähriger und ein 21-Jähriger, mit einem 24-Jährigen aus noch ungeklärtem Grund in Streit geraten. Im weiteren Verlauf soll die Gruppe den 24-Jährigen körperlich angegriffen und dabei unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Tabletten gemeinschaftlich entwendet haben. Die Personen sind anschließend zu Fuß geflüchtet. Der Angegriffene wurde am Kopf verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Fahndung und Festnahme mit Videounterstützung

Die Polizei Würzburg hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, an denen auch die Bundespolizei beteiligt war. Die Beamten konnten unter Nutzung der polizeilichen Videoüberwachung rund eine halbe Stunde später alle Tatverdächtigen vorläufig festnehmen und Beweismittel aus dem Tatgeschehen sicherstellen. Die Kriminalpolizei Würzburg hat die weiteren Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg übernommen.

Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden der 17-jährige und der 21-jährige Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Das Gericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen Untersuchungshaftbefehl gegen die beiden dringend Tatverdächtigen wegen räuberischem Diebstahl und wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die beiden weiteren Tatverdächtigen wurden nach den notwendigen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch diese müssen sich nun in einem Strafverfahren verantworten.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg.

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