45-Jährige sticht Zuhause auf Partner mit Messer ein

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Philipp Heilgenthal

7. September 2026

Angriff mit einem Messer. Symbolbild: Pascal Höfig
Messer_Angriff

Angriff mit einem Messer. Symbolbild: Pascal Höfig

Am Mittwochnachmittag soll es in Würzburg-Heuchelhof nach einer Auseinandersetzung im häuslichen Bereich zu einem versuchten Tötungsdelikt gekommen sein. Eine 45-Jährige soll auf ihren Partner eingestochen haben. Ein Ermittlungsrichter hat am Donnerstag Untersuchungshaftbefehl gegen sie erlassen.

Auseinandersetzung zwischen Lebenspartnern am Heuchelhof

Am Mittwoch, gegen 16:00 Uhr, kam es dem aktuellen Sachstand nach in einer Wohnung am Straßburger Ring zu einer Auseinandersetzung einer 45-Jährigen und ihrem 41-jährigen Lebenspartner. Im Laufe dieser Auseinandersetzung soll die Frau den Mann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben.

Schwerverletzter in Krankenhaus eingeliefert

Das Opfer verließ die Wohnung eigenständig und wurde von den zwischenzeitlich alarmierten Einsatzkräften an den Rettungsdienst übergeben. Der Mann musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Lebensgefahr bestand dem aktuellen Ermittlungsstand nach nicht. Die Tatverdächtige Frau wurde von der Polizei widerstandlos vor dem Wohnhaus festgenommen. Das vermutliche Tatmittel konnte sichergestellt werden.

Ermittlungen der Kripo zu möglichen Hintergründen

Die Kriminalpolizei Würzburg hat in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft noch vor Ort die Ermittlungen übernommen. Im Zentrum dieser Ermittlungen stehen neben der Frage des genauen Tatablaufs auch die Hintergründe und ein mögliches Tatmotiv. Vermutungen hierzu hat die Polizei Unterfranken bisher noch nicht verraten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde die Tatverdächtige am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen. Die Frau sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Die Polizei weißt in diesem Fall explizit darauf hin, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.

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