Was ist bei Kündigung zu beachten?
Katharina Kraus
13. Mai 2016

Symbolbild Würzburg
Aus- und Umzug
Ihr wollt aus Eurer Mietwohnung ausziehen, weil ihr zum Beispiel mit dm Freund oder der Freundin zusammenziehen wollt oder aufgrund des Jobs oder Studiums in eine andere Stadt zieht? Dann müsst ihr einige Dinge bei er Kündigung beachten. Wir haben Matthias Dürrnagel von Dürrnagel Immobilien dazu befragt.
Nicht immer 3 Monate
Nicht jedes Mietverhältnis kann jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden. Ein zeitweiliger Kündigungsausschluss, z. B. für die ersten 4 Jahre, ist zulässig. Auch ein Zeitmietvertrag schließt unter bestimmten Voraussetzungen die Kündigung aus. Ebenso gelten Verlängerungsklauseln in älteren Mietverträgen weiter.
Nur schriftlich
Die Kündigung einer Wohnung ist nur schriftlich möglich. Die Übermittlung per Fax, SMS, E-Mail oder Telegramm genügt nicht, eine so zugestellte Kündigung wäre nicht wirksam! Ihr müsst Euch also immer schriftlich an den Vermieter wenden.
Wenn mehrere Personen eine Wohnung gemeinsam gemietet haben, das heißt, wenn ihr in einer WG zusammen gewohnt habt und diese jetzt auflösen wollt, muss die Kündigung von allen unterschrieben sein. Umgekehrt muss sich die Kündigung auch an alle Personen auf Vermieterseite richten.
Am Monatsende
Die Kündigung ist nur zum Monatsende möglich. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist zählt der erste Monat mit, wenn die Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Werktag zugeht. Vorsicht: der Samstag wird als ein Werktag gezählt! Wichtig ist deshalb der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung: Entweder Ihr bringt das Kündigungsschreiben vorsichtshalber am 1. Werktag zur Post oder Ihr gebt es beim Vermieter selbst ab. Dann aber Vorsicht: Das Schreiben darf nicht erst am Nachmittag oder Abend des dritten Tages in den Briefkasten geworfen werden.
Im Streitfall müsst Ihr den (rechtzeitigen) Zugang der Kündigung beweisen. Bei Versendung per Post bietet Euch nur ein Einschreiben die nötige Sicherheit. Ansonsten könnt Ihr einen Boten schicken oder das Schreiben einfach selbst vorbeibringen und Euch eine Empfangsbestätigung geben lassen. Für den Fall, dass Ihr den Vermieter nicht antrefft, solltet Ihr aber einen Zeugen mitnehmen, der notfalls die Tatsache und den Zeitpunkt des Einwurfs bestätigen kann.
Garage und Stellplatz
Denkt bei der Kündigung auch an Nebenräume, die Ihr beim Wohnungsvermieter möglicherweise separat dazu gemietet hattet, beispielsweise eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz oder einen Hobbyraum. Erwähnt diese Räumlichkeiten ausdrücklich auch im Kündigungsschreiben. Achten dabei auch hier auf etwaige abweichende Kündigungsfristen.