Mehrere Fahndungserfolge auf Rastanlagen

sophiascheder

21. Januar 2017

Fahndungsnotierung wegen Diebstahl

WÜRZBURG. Am Freitag, den 20.01.17, gingen der Fahndungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried gleich mehrere Treffer ins „Netz“. Zunächst kontrollierten die Beamten einen Pkw mit niedersächsischer Zulassung an der Tank- und Raststätte Würzburg.

Bei der Überprüfung der Insassen wurde festgestellt, dass gegen einen eine aktuelle Fahndungsnotierung wegen Diebstahls bestand.

Betäubungsmittel aufgefunden

Kurze Zeit später fiel den Beamten ein niederländischer Pkw ins Auge, der ebenfalls die Tank- und Raststätte Würzburg befuhr, der mit insgesamt drei niederländischen Staatsbürgern besetzt war.

Bei der anschließenden Kontrolle übergab einer der Insassen den Beamten freiwillig ein Tütchen mit einer geringen Menge Marihuana. Ein weiterer Insasse zeigte sich nicht ganz so einsichtig, da bei diesem erst im Rahmen der Durchsuchung eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden wurde.

Beide Beschuldigten mussten die Beamten zur Dienststelle begleiten und konnten erst nach erfolgter Sachverhaltsaufnahme und Hinterlegung einer entsprechenden Sicherheit die Weiterfahrt fortsetzen.

Joints bei Durchsuchung

Die Kontrolle eines Pkw’s mit Aschaffenburger Zulassung, auf der Rastanlage Haidt, durch Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried förderten bei der Durchsuchung des 24-jährigen Fahrzeugführers drei Joints zu Tage, die dieser offensichtlich „vergessen“ haben musste, da er bei der zuvor gestellten Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln diese beflissentlich verneinte.

Auch dieser musste die Beamten zunächst zur Dienststelle begleiten und sieht sich nun mit einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt konfrontiert.

Drogentypische Anzeichen

Bereits am Donnerstag, den 19.01.17, erfolgte die Kontrolle eines österreichischen Staatsbürgers, der mit seinem Pkw die A3 in Richtung Süden befuhr. Auf Befragen gab der 36-jährige Österreicher an, zuletzt vor ca. 5 Wochen Betäubungsmittel konsumiert zu haben.

Da jedoch durch die kontrollierenden Beamten typische Anzeichen auf einen zeitnahen Konsum festgestellt wurden, erschienen die getätigten Angaben wenig glaubhaft.

Tütchen in Jackentasche

Als schließlich noch in der mitgeführten Jacke des Delinquenten zwei Tütchen mit einer geringen Menge Marihuana aufgefunden wurden, lenkte dieser ein und gab an, erst am Abend des Vortages einen Joint geraucht zu haben.

Folge der Ermittlungen waren eine Blutentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens. Außerdem wurde die Weiterfahrt zunächst unterbunden.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried.

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