Medizinische Fakultät: Kritik an neuer Attest-Regelung

Katharina Kraus

28. April 2017

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: Pascal Höfig
Krankmeldung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: Pascal Höfig

Scharfe Kritik der LHG

Die Liberale Hochschulgruppe (LHG) Würzburg kritisiert die neuen Vorschriften der Medizinischen Fakultät, die den krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen reglementieren sollen scharf, so heißt es in einer Pressemitteilung. Seit diesem Semester müssen Studierende der Medizin, wenn sie krankheitsbedingt von einem Leistungsnachweis zurücktreten müssen, nicht nur ein ärztliches Attest einreichen, sondern dabei auch ihre Diagnose angeben lassen. Der zuständige Lehrbeauftragte oder das Studiendekanat entscheidet dann anhand der Diagnose, ob das Attest ein gültiger Rücktrittsgrund ist oder ein Fehlversuch eingetragen wird.

„Verletzt die Persönlichkeitsrechte“

Das Konventsmitglied und Medizinstudent der LHG Florian Kuhl, erklärt dazu: „Diese Neuerung verletzt die Persönlichkeitsrechte von Studenten enorm. Die Angabe von Diagnosen schießt deutlich über das Ziel hinaus und ist verglichen mit den nicht vorhandenen Defiziten eines herkömmlichen Attests vollkommen unverhältnismäßig. Viele fühlen sich in ihrer Privatsphäre angegriffen, vor allem wenn es sich um chronische oder psychische Krankheiten handelt.“

Weitere Belastung

Die daraus resultierende Unsicherheit bedeutet neben der eigentlichen Krankheit eine weitere Belastung für Studierende. „Dass Studierende aus Scham oder aus Unsicherheit geschwächt zu Klausuren antreten, kann nicht im Sinne der Universität sein. Es stellt sich auch die Frage, ob ausgerechnet die medizinische Fakultät Ärzten in Würzburg nicht zutraut solche Entscheidungen zu treffen. Wir fordern die medizinische Fakultät auf die neue Regelung umgehend wieder zurückzunehmen“, fügt die LHG-Vorsitzende Marie Dyckers bei.

Falsches Signal

Des Weiteren ist die LHG der Meinung, dass eine solche Regelung ein falsches Signal in die Wirtschaft senden könnte, denn mit welcher Rechtfertigung sollte die Universität Einblick auf medizinische Hintergrunde der Studierenden haben, der Arbeitgeber aber nicht? Datenschutz sollte nach Meinung der LHG in keinem Lebensbereich aufgeweicht werden.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Liberalen Hochschulgruppe (LHG) Würzburg.

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