Bundestagswahl 2017: Wie wird eigentlich gewählt?

Katharina Kraus

14. Juni 2017

Bundestagswahl 2017. Foto: Pascal Höfig
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Bundestagswahl 2017. Foto: Pascal Höfig

Wahljahr

Das Jahr 2017 ist wieder ein Wahljahr, und zwar ein wichtiges. Am 24. September werden die Abgeordneten für den Bundestag gewählt. Welche Partei hier die Merhheit bekommt, wird dann auch für die nächsten vier Jahre die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler stellen. Angela Merkel oder Martin Schulz heißt es dann.

Was aber erwartetet einen Wähler in der Wahlkabine vor dem Stimmzettel? Ein Tag, zwei Kreuze und viele Fragen.

Wer wird gewählt?

Vor der Wahl am 24. September dreht sich zwar fast alles um die Kanzlerkandidaten, doch man muss wissen, dass der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt von uns Bürgern gewählt wird, sondern nur indirekt. Mit den Kreuzen, die auf dem Stimmzettel gemacht werden, stimmt man für die Abgeordneten des Bundestages. Die Mitglieder des deutschen Bundestages oder Parlaments, sind die einzigen Politiker auf Bundesebene, die direkt von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden und stellen somit die Volksvertretung dar. Im Bundestag sitzen mindesten 598 Abgeordnete, die dann schließlich den Bundeskanzler wählen.

Erst- und Zweitstimme

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme, die durch das Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben wird, entscheidet sich jeder Wähler direkt für einen Kandidaten, der seinen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Der Bewerber mit den meisten Stimmen bekommt den Sitz im Parlament, eine einfache Mehrheit ist hier ausreichend.

Die Zweitstimme ist die Stimme für eine Partei. Der Anteil der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Sitze jede Partei letztendlich im Bundestag erhält und bestimmt deshalb auch, welche Fraktionen eine mehrheitsfähige Regierung bilden können. Welche Abgeordneten dann nach Berlin entsendet werden, legen die Parteien im Vorhinein über Listen in den verschiedenen Bundesländern fest. Die Zweitstimme ist in der rechten Spalte des Wahlzettels abzugeben.

Was ist erlaubt?

Generell kann sich jeder Wähler bei der Erst- und Zweitstimme jeweils für verschiedene Parteien entscheiden. Natürlich darf man auch nur ein Kreuz machen und auf eine zweite Stimme verzichten. Verboten ist allerdings, pro Stimme mehr als ein Kreuz zu setzen oder Kommentare zu schreiben – damit wird der Stimmzettel ungültig.

Wer darf wählen?

In Deutschland darf jeder wählen, der einen deutschen Pass besitzt, volljährig ist und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte.

Wo kann ich wählen und was ist nötig?

Jeder wahlberechtigte Bürger bekommt vor der Wahl eine sogenannte „Wahlkarte“ oder „Wahlbenachrichtigung“ per Post zugesandt. Darin steht, in welchem Wahllokal er abstimmen darf. Wichtig ist auch, dass jeder Wähler am Wahltag seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringt, denn einen Stimmzettel bekommt nur, wer sich auch ausweisen kann.

Wie wählen, wenn ich nicht ins Wahllokal gehen kann?

Wer am Wahlsonntag aus irgendeinem Grund nicht in „sein“ Wahllokal gehen kann oder sich die Unterlagen lieber in aller Ruhe zuhause ansehen möchte, darf auch per Post seine Stimme abgeben. Hierzu muss die sogenannte „Briefwahl“ schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Anträge können normalerweise frühestens vier Wochen vor der Wahl und spätestens bis Freitagabend davor gestellt werden.

SW Kalender 2017

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