WM-Fieber am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Wuerzburgerleben
21. Juni 2018

WM am Arbeitsplatz schauen? Nicht überall erlaubt! Foto: Pascal Höfig
Wer nicht gerade in Schweinfurt am Stadtstrand arbeitet, stellt sich in den kommenden Wochen womöglich die Frage, inwiefern es erlaubt ist, am Arbeitsplatz Fußball zu schauen, oder wie er sich über die Ergebnisse der Fußball-WM innerhalb der Arbeitszeit informieren darf.
Während einige sich nur noch entscheiden müssen, wo sie in Schweinfurt das nächste Spiel schauen, fragen sich andere, ob sie manche Spiele überhaupt schauen können. Denn auch in diesem Jahr finden mehrere WM-Spiele am Nachmittag statt. Dürfen diese dann am Arbeitsplatz verfolgt werden?
Die Antwort darauf lautet: Leider nein, denn trotz Fußballspiel verpflichtet der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer zum Arbeiten.
Gibt es Alternativen?
Auch das Spiel über das Radio zu verfolgen, würde zu sehr von der Arbeit ablenken und ist daher nicht zulässig. Ausnahmen gibt es vielleicht, wenn der Chef selbst im WM-Fieber ist und das Schauen der Spiele ausdrücklich erlaubt.
Ansonsten besteht zumindest die Möglichkeit mit einem Live-Ticker regelmäßig über den Spielstand informiert zu werden.
Wie verhält es sich mit…
Trikot statt T-Shirt?
Im Trikot zur Arbeit zu gehen ist grundsätzlich nicht verboten, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Wenn Dienstkleidung oder ein bestimmter Kleidungsstil vorgeschrieben werden, dann darf diese nicht durch ein Trikot ersetzt werden.
Katerstimmung am nächsten Tag?
Wenn der Sieg zu lange gefeiert wurde und ein Kater am nächsten Morgen zu Arbeitsunfähigkeit führt, muss wie bei anderen Krankmeldungen, der Arbeitgeber schnellstmöglich darüber informiert werden. Bei Verdacht auf vorgetäuschte Erkrankung darf der Arbeitgeber am ersten Tag eine Krankmeldung verlangen, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag festgehalten, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag vorliegen.
WhatsApp oder Facebook zum Spielstand-Check?
Sich über WhatsApp oder Facebook auf dem Laufenden zu halten, fällt unter private Internetnutzung und ist dadurch unabhängig von der WM verboten. Dabei gilt allerdings auch: Der Browserverlauf müsste ausgewertet werden, um das Vergehen nachzuweisen, was wiederum als Eingriff in die Privatsphäre interpretiert werden könnte.
Fahnen am Arbeitsplatz?
Es gibt keine rechtliche Regelung, die das Aufhängen von Flaggen verbietet. Wer allerdings eine Fahne am Schreibtisch im Büro anbringt, muss beachten, dass die Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen, die der Vorgesetzte macht, eingehalten werden. Im Umgang mit Kunden sollte auch darauf geachtet werden, dass der Arbeitsplatz trotz WM-Stimmung einen professionellen Eindruck vermittelt. Außerdem sollte auch auf Kollegen Rücksicht genommen werden.
Urlaub während der WM?
Egal ob ein vorprogrammierter Kater oder ein spontanes Ticket nach Russland, wer WM-Urlaub beantragt, bekommt diesen, sofern keine dringenden betrieblichen Belange vorliegen, auch genehmigt.
Was sind mögliche Folgen beim Verstoß?
Kündigen kann der Chef aus den meisten Gründen nicht, aber eine Abmahnung ist nicht ausgeschlossen. Falls auf einen nicht genehmigten Urlaub damit gedroht wird „krankzufeiern“, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Unklarheiten vorab mit dem Arbeitgeber zu sprechen, um abzuklären, in welchem Umfang WM-Stimmung am Arbeitsplatz verbreitet werden darf.
WM außerhalb des Büros
Welche Public Viewing Locations es in Schweinfurt gibt, seht ihr in unserer Public Viewing Map.