Hitzefrei am Arbeitsplatz: Gibt es das?

Wuerzburgerleben

2. August 2018

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Ein Tischventilator kann abkühlen. Symbolfoto: Pascal Höfig

Die Temperaturen in diesem Sommer sind nicht nur bei uns in Schweinfurt hoch, sondern auch anhaltend. Daher steht die Hitze auch ziemlich hartnäckig in der Wohnung und sogar im Büro. Bei über 30 Grad wird nicht nur Bewegung anstrengend, sondern auch das Denken erschwert.

Heiß, heißer, Sommer 2018

Wenn es zu heiß ist, bekommt man hitzefrei. Diese Annahme ist verbreitet, allerdings nicht ganz richtig. Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz tatsächlich?

In Büros sollten Arbeitgeber bereits ab einer Temperatur von 26 Grad Sonnenblenden anbringen. Ab 30 Grad können Chefs eine Anpassung der Arbeitszeit vornehmen, wer früher anfängt, muss dann nicht in der Mittagshitze im Büro garen. Außerdem fällt unter die Fürsorgepflicht z.B. ausreichend Getränke bereitzustellen oder die Möglichkeit anzubieten im Home-Office zu arbeiten. Auch die Kleidungsordnung kann etwas weniger streng behandelt werden. Gerade Männer dürfen dann mal eher auf Anzug und Krawatte verzichten. Ganz wichtig ist, dass die Gesundheit der Mitarbeiter durch die Temperaturen am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird.

36 Grad und es wird noch heißer…

Wenn das im Büro der Fall ist, können Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit haben, das Büro zu verlassen und trotzdem bezahlt zu werden, denn 35 Grad sind die Obergrenze. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber nichts unternommen hat um den Raum abzukühlen und auch kein alternativer Raum zur Verfügung steht.

Der Haken bei der Regelung ist jedoch, dass sie erstens nicht gesetzlich geregelt ist und zweitens nur für Berufe gilt, bei denen die Temperaturen von über 35 Grad außergewöhnlich sind. Man sollte sich daher nicht zu früh freuen. Im Zweifel heißt es also wirklich nur: durchhalten, ausreichend Wasser trinken und auf baldige Abkühlung hoffen!

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