24 Prozent der Beschäftigten profitieren nicht vom Teilzeit-Gesetz
Katharina Kraus
16. Oktober 2018

Mehr Zeit für die Familie soll das Teilzeitgesetz bringen. Foto: NGG Region Nürnberg Fürth
Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Schweinfurter Beschäftigte soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein.
Nur wenige Arbeitnehmer profitieren
Tatsächlich dürften jedoch 14.100 Arbeitnehmer in der Stadt nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. „Das sind 24 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Nürnberg-Fürth.
Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. Im Gastgewerbe wären laut Statistik in Schweinfurt sogar 80 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen.
Untergrenze von 45 Beschäftigten
Auf die Untergrenze von 45 Beschäftigten hatte sich die Große Koalition verständigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren. „In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur“, sagt NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser. Sie ruft die heimischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich in Berlin für Änderungen am Gesetz stark zu machen. „Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen“, so Schleser. Denn die Idee der Reform gehe in die richtige Richtung: „Tausende wünschen sich mehr Souveränität bei der Arbeitszeit.“
Viele Menschen arbeiten bereits in Teilzeit
Hinzu kommt: Rund 16.700 Beschäftigte in Schweinfurt arbeiten bereits jetzt in Teilzeit. Nach Angaben der Arbeitsagentur ist ihre Zahl in den letzten zehn Jahren um 23 Prozent gestiegen. „Diesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesserungen“, bemängelt Schleser. Denn einen Anspruch auf eine Vollzeit-Stelle habe nach den Plänen der GroKo nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme. So liegt die Teilzeitquote hier laut Statistik bei 28 Prozent. In Schweinfurter Hotels, Pensionen und Restaurants ist der Anteil mit 71 Prozent besonders hoch.
Gesetz hilft kaum gegen Altersarmut
Nach Einschätzung der NGG hilft das Gesetz auch kaum gegen Altersarmut, von der Frauen besonders häufig betroffen sind. „Denn Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Kleinbetrieben – oder haben seit vielen Jahren nur einen Halbtagsjob“, so Schleser.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Nürnberg-Fürth.