Den Ausweis mitführen ist Pflicht – oder nicht?
Wuerzburgerleben
15. März 2019

Der deutsche Reisepass. Foto: Pascal Höfig
Ob beim Joggen am Main oder auf dem Weg zur nächsten WG-Party, in Deutschland herrscht Ausweispflicht, das heißt man kann nie guten Gewissens das Haus ohne Portemonnaie verlassen, denn man muss seinen Ausweis immer mitführen. Oder nicht?
Die Ausweispflicht
In Deutschland gibt es tatsächlich eine Ausweispflicht, allerdings bezeichnet diese nicht die Pflicht, den Ausweis bei jedem Spaziergang, dem Shopping in der Innenstadt oder der Vorlesung dabei zu haben. Und auch wenn es sich empfiehlt, den Ausweis bei langen Partynächten mitzuführen, um das Alter am Eingang oder der Bar nachzuweisen, gibt es keine Pflicht, dies mit dem Ausweis zu tun. Denn grundsätzlich ist das nämlich auch mit anderen Dokumenten möglich. Die Ausweispflicht bezeichnet daher lediglich, dass jeder über 16 Jahren einen Personalausweis besitzen muss. Dieser muss auch vorlegt werden, wenn Behörden das verlangen. Doch, dass man den Ausweis immer dabei haben muss schreibt kein Gesetz vor (§ 1 PersAuswG).
Gilt das auch für den Führerschein?
Wer jetzt aufatmet, weil er zu den Kandidaten gehört, die oftmals ohne Geldbeutel ins Auto steigen und erst an der fünften Kreuzung merken, dass es sich nicht mehr lohnt umzudrehen, sollte jedoch wissen, dass es nur für Personalausweise keine Mitführpflicht gibt. Beim Führerschein sieht das schon anders aus, den muss man tatsächlich dabei haben, wenn man mit dem Auto unterwegs ist (§4 Abs. 2 S. 2 FeV).
Wer seinen Führerschein verliert, kann dies im Übrigen nicht als Ausrede bei der nächsten Polizeikontrolle nutzen, denn es gilt, dass sofort ein neuer Führerschein/Ersatzführerschein (Dokument, das die Fahrerlaubnis offiziell bestätigt) beantragt werden muss und bis dieser vorliegt auch kein Auto gefahren werden darf. Das gleiche gilt im Falle eines Diebstahls.