Tödlicher Unfall in Hettstadt: Angeklagter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Katharina Kraus

18. November 2019

Justizia. Symbolfoto: Pascal Höfig
Justizia

Justizia. Symbolfoto: Pascal Höfig

Am Dreikönigstag 2018 ereignete sich auf einem Feldweg in Hettstadt ein tödlicher Unfall, bei dem eine 26-jährige Fußgängerin und ihr Hund ums Leben kamen. Ein damals 30 Jahre alter PKW-Fahrer war auf dem Gehägsweg mit seinem Suzuki durch überhöhte Geschwindigkeit ins Schleudern geraten und erfasste die junge Frau frontal. Für die 26-Jährige und ihren Hund kam jede Hilfe zu spät. Jetzt wurde am Amtsgericht Würzburg das Urteil in diesem Fall gesprochen.

Drei Jahre Freiheitsstrafe

Das Schöffengericht hat den angeklagten Fahrer wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Darüber hinaus hat das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und eine lebenslange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Bewusstseinsaussetzer

Zur Begründung heißt es, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangte, dass der Angeklagte, jedenfalls seit 2009, an wiederkehrenden anfallsartigen, vom Gehirn ausgehenden Bewusstseinsaussetzern mit Erinnerungs- und Orientierungsstörungen (sogenannte fokale Aussetzer) gelitten hätte. Weiterhin sei das Gericht davon überzeugt, dass dem Angeklagten, der sich deswegen in ärztlicher Behandlung befand, bewusst gewesen sei, dass er infolge seiner Erkrankung, die medikamentös behandelt werden musste, nicht in der Lage war, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.

Medikamente nicht eingenommen

Dennoch sei der Angeklagte am 6. Januar 2018 von seiner Wohnung in Hettstadt zu einem Besuch nach Versbach losgefahren, ohne dass er die vorgeschriebene Dosis seines Medikaments am Morgen eingenommen hatte und habe zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt nach Fahrtantritt Anzeichen für einen sich ankündigenden fokalen Anfall bemerkt, so ein Gerichtssprecher.

Vor Unfall Anfall erlitten

Der Angeklagte hatte laut Pressemitteilung umfangreiche Erfahrungen mit seinem Anfallsleiden und hätte zur Überzeugung des Gerichts anhalten können, er habe sich aber ungeachtet dessen dazu entschieden, seine Fahrt fortzusetzen. Bevor der damals 30-Jährige in den Gehägsweg eingefahren war, zu einem laut Gericht nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt vor 13.18 Uhr, habe er einen Bewusstseinsaussetzer erlitten, der zur Aufhebung seiner Steuerungsfähigkeit führte.

Mit 123 km/h unterwegs

Durch den Anfall bedingt sei der Angeklagte dann auf dem Gehägsweg mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h gefahren und in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn abgekommen. Er ist mit seinem Fahrzeug mit einem Baum kollidiert und habe die ihm entgegenkommende Fußgängerin, die keine Ausweichmöglichkeit gehabt habe, frontal erfasst. Die junge Frau ist noch an der Unfallstelle an den Folgen ihrer schweren Verletzungen verstorben.

Unfall sei vermeidbar gewesen

Abschließend heißt es im Urteil, dass die konkrete Gefährdung sowie der Tod der Fußgängerin vorhersehbar und vermeidbar gewesen seien. „Zur Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte bereits zu Fahrtbeginn seine Fahruntüchtigkeit erkannt, zumindest aber billigend in Kauf genommen und musste – jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Ankündigung des Anfalls – auch mit der Möglichkeit eines Verkehrsunfalles rechnen. Er habe seine körperlichen Mängel gekannt.

Die konkrete Gefährdung sowie der Tod der Fußgängerin sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Davon, dass der Angeklagte eine konkrete Gefährdung sowie eine Tötung der Fußgängerin gewollt oder auch nur billigend in Kauf genommen habe, konnte sich das Gericht nicht überzeugen. Zur Überzeugung des Gerichts hat sich der Angeklagte charakterlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“, so das Amtsgericht Würzburg.

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