Corona: Alle Schulen und Kinderbetreuungen werden geschlossen
Katharina Kraus
13. März 2020

Symbolfoto Schule. Pascal Höfig
Corona hält weiterhin Bayern und die Welt in Atem. Nach einer bayernweiten Maßnahme zu öffentlichen Veranstaltungen und dem Einstellen des Lehrbetriebs an Hochschulen, hat Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz am Freitagmorgen erklärt, dass ab Montag, 16. März, auch alle Schulen und Kindergärten und Kinderbetreuungsstätten in Bayern vorerst geschlossen werden – und damit auch in Würzburg. Zur genauen Lageeinschätzung in Würzburg werden am Nachmittag in einer Pressekonferenz der Stadt weitere Infos bekannt gegeben.
Alle Schularten betroffen
Betroffen davon sind alle Schularten, auch Privat- und Berufsschulen. Geschlossen bleiben die Einrichtungen bis einschließlich 19. April, also bis nach den Osterferien. Eine Notfallbetreuung müsse aber auf jeden Fall gewährleistet sein, so der Ministerpräsident. Diese fünf Wochen des Aussetzens könnten jetzt entscheidend für die Eindämmung des Virus sein, danach müsse eine Bestandsaufnahme erfolgen, wie sich die Lage entwickelt hätte, heißt es.
Weiterhin Dienstpflicht für Lehrer
Die Schließungen der Schulen sind aber nicht gleichzusetzen mit Ferien, das wurde sowohl von Söder als auch von Kultusminister Piazolo erklärt. Es heiße nur, dass kein Unterricht in den Schulen stattfinden werde, für Lehrer bestehe aber weiterhin die Dienstpflicht. In diesem Zusammenhang wurden auch die verschiedenen Möglichkeiten des virtuellen Klassenzimmers genannt. Es solle auf jeden Fall sichergestellt werden, dass Schüler auch zu Hause Materialien zur Verfügung gestellt bekommen.
Notbetreuung gewährleistet
Eine Notbetreuung an Schulen für die Klassen 1 bis 6 wird ebenfalls sichergestellt, heißt es. Diese Betreuung wird für Kinder eingerichtet, deren alleinerziehender Elternteil in einem systemkritischen Beruft tätig ist. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Pflegeberufe oder Polizeibeamte. Ebenso wird bei Kindergärten, Krippen und Horten gehandelt.
Für dringende Fragen von Eltern und Lehrkräften hat das Kultusministerium eine Hotline eingerichtet, die werktags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Sonntag von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt ist: Coronavirus-Telefon-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: 089 2186–2971. Eltern finden außerdem weitere Informationen unter www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php und www.km.bayern.de.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kinderbetreuung im Moment nicht von älteren Mitbürgern, wie beispielsweise den Großeltern, übernommen werden sollte. „Der Schutz gilt vor allem der älteren Bevölkerung!“, so Ministerpräsident Söder.
Besuchsrecht in Krankenhaus und Altenheim
Gerade aus diesem Grund werden auch die Besuchsrechte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen extrem eingeschränkt und sogar verboten. Nur in Ausnahmefällen soll ein Besucher pro Tag erlaubt werden. Die Unikliniken im Freistaat werden außerdem komplett in den Dienst der Betreuung gestellt, Operationen, die derzeit nicht unbedingt nötig sind, sollen verschoben werden, um Intensivbetten freizuhalten. Hier werden derzeit alle Kapazitäten gebraucht. Söder bedankte sich in diesem Zusammenhang bei allen Beschäftigten der Kliniken, in der Pflege und medizinischen Berufen.
Nur noch unabdingbare Veranstaltungen
Auch das Thema Veranstaltungen wurde in der Pressekonferenz nochmals vom Ministerpräsidenten aufgenommen. Er erklärte, dass neben dem Beschluss, Großveranstaltungen ab 1.000 Personen zu untersagen, auch über kleinere Veranstaltungen genau nachgedacht werden sollte. Söders Aussagen zufolge sollen nur noch Veranstaltungen stattfinden, wenn sie wirklich unabdingbar sind, sogar alle Events über 100 Teilnehmern sollten nicht stattfinden. Explizit betont wurde, dass Gastronomiebetriebe nicht betroffen seien und auch die Kommunalwahl am Sonntag werde ohne Einschränkung durchgeführt.
Laut Ministerpräsident Söder sei nun ein hohes Maß an gesellschaftlichem Zusammenhang nötig und man werde alles dafür tun, dass die bayerische Wirtschaft stabil bleibt.
UPDATE zum Umgang mit Betreuungsverbot in Würzburg
In Abstimmung zwischen dem Schul- und Sozialreferat wurde eine Liste mit Berufsgruppen erstellt, die zur kritischen Infrastruktur gehören und deren Kinder unter folgenden Voraussetzungen betreut werden dürfen:
- Beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende des Kindes, die in den in der Liste genannten Bereichen tätig sind.
- Die Kinder,
- die keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die, sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Verbot des Robert Koch-Instituts als Risikogebiet ausgewiesen ist,
- und nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind, und
- die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, oder
- die Schüler bis einschließlich 6. Klasse sind.
Mit Bestätigung nachweisen
Angehörige dieser Berufsgruppen müssen dies in jedem Fall im Laufe des 17.03.2020 in der jeweiligen Einrichtung durch die Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Kopie des Dienstausweises nachweisen.
Bei Sachverhalten, bei denen Unklarheit besteht, ob die Zugehörigkeit zu den Berufsgruppen gegeben ist, kann man sich an den Fachbereich Schule oder an den Fachbereich Jugend und Familie unter kinderbetreuung@stadt.wuerzburg.de wenden.
Hier nun die genaue Definition der Berufsgruppen: Wer ist betroffen?
Bei der Konkretisierung der Tätigkeiten in einer „kritischen Infrastruktur“ hilft die All-gemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020. Zu den Berufsgruppen zählen:
- alle Tätigkeiten in Einrichtungen (Krankenhaus, Apotheke, ÄrztInnen…), die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Versorgung und des Betriebs der Einrichtung dienen
- alle Tätigkeiten in stationären Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Behindertenhilfe, der Versorgung und des Betriebs der Einrichtung dienen
- alle Tätigkeiten in stationären Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Kinder- und Jugendhilfe und deren Versorgung und Betrieb dienen
- alle Tätigkeiten in Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und deren Versorgung und Betrieb dienen
- alle Tätigkeiten in Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Pflege, der Versorgung und des Betriebs dienen
- alle Tätigkeiten in Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (insbesondere Sicherheitsbehörden) dienen
- Tätigkeiten bei Versorgungsbetrieben (Strom, Gas, Wasser, ÖPNV, Telekommunikation, Post, Verkehrsbetriebe), die unabdingbar sind
- Tätigkeiten bei Entsorgungsbetrieben (Müllabfuhr, etc.), die unabdingbar sind
- Bäckerei
- Lebensmittelhandel
- Metzgereien
- Lebensmittelerzeugung und -vertrieb
- zentrale Stellen, die die Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung sicherstellen