Lohnfortzahlung für Eltern bei Quarantäne der Kinder möglich

Katharina Kraus

21. Oktober 2020

Kleinkind im Bällebad. Symbolfoto: Sabine Brummer
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Kleinkind im Bällebad. Symbolfoto: Sabine Brummer

Die Corona-Pandemie stellt viele Eltern und Alleinerziehende vor Probleme bei der Betreuung ihrer Kinder. Wegen der Kita- und Schulschließungen während des Lockdowns im Frühjahr sind bei vielen Eltern die Urlaubstage und Kinderkrankheitstage bereits aufgebraucht.

Möglichkeit der Entschädigung

Bei steigenden Inzidenzahlen können erneut Kita- oder Schulschließungen, auch gruppen- oder klassenweise, angeordnet werden. Wenn Corona-bedingt erneut Kinder in Quarantäne oder Isolation zu Hause bleiben müssen und nur von den Eltern betreut werden können, gibt es die Möglichkeit, Entschädigung für den Verdienstausfall zu beantragen.

Corona-Ampel auf Rot in Würzburg

Für wen gilt das?

Dies gilt für erwerbstätige Sorgeberechtigte oder Pflegeeltern von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, im Fall einer behördlich angeordneten Schließung von Betreuungseinrichtungen oder Schulen.

Voraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten oder Pflegeeltern einen Verdienstausfall erleiden, weil sie ihre Kinder aufgrund der Schließung mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit selbst betreuen müssen.

Alle Informationen

Online kann man dazu alle nötigen Informationen zum Verfahren und den Voraussetzungen sowie auch Ansprechpartner und Formulare finden:

Regierung von Unterfranken

Bundesgesundheitsministerium

Als Arbeitnehmer kann man den Antrag nicht selbst stellen. Um den Anspruch geltend zu machen, muss man sich an die Arbeitgeber wenden.

Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber gewissermaßen als Auszahlstelle für die Bezirksregierungen. Der Arbeitgeber kann dann bei der zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Erstattung stellen. Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Arbeitgeber darlegen, dass sie/er in diesem Zeitraum keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann. Entsprechende Anträge können jedoch nur online gestellt werden.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg.

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