Hund in Würzburg anmelden: Was Hundebesitzer wissen sollten

Wuerzburgerleben

3. Januar 2024

Symbolbild Hund. Foto: Pascal Höfig
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Symbolbild Hund. Foto: Pascal Höfig

In Würzburg ist das Anmelden eines Hundes ein wichtiger Schritt für jeden Hundebesitzer. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen darüber, wie man seinen Hund in Würzburg anmelden kann, und erklärt die notwendigen Schritte und Vorschriften.

Wichtige Regeln für Hundebesitzer

Die Steuerpflicht für Hunde beginnt, sobald das Tier ein Lebensalter von vier Monaten erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt tritt die sogenannte Meldepflicht beim Steueramt ein. Die Anschaffung eines Hundes ist jedoch dennoch vorher anzuzeigen. Laut der Expertin Jesse Reimann von happyhunde.de, kann die Hundeanmeldung meist problemlos nachgeholt werden, sollte sie nach der Anschaffung noch nicht erfolgt sein. Wer in Würzburg einen Kampfhund halten möchte, bedarf einer notwendigen Erlaubnis. Dies bezieht sich sowohl auf reine Kampfhunderassen, als auch auf Kreuzungen der Rassen mit anderen Hunderassen.

Auf öffentlichen Wegen und Plätzen gilt zudem eine Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde. In den städtischen Parks gilt die Anleinpflicht für alle Hunderassen. Hundebesitzer sind zudem verpflichtet, den Hundekot zu entfernen, da ihnen ansonsten eine Ordnungswidrigkeit droht. Im Wald sollten Hunde nicht ohne Leine geführt werden, da im Falle von geschädigten Wildtieren Strafen nach dem Tierschutzgesetz, Strafgesetzbuch oder Jagdgesetz auferlegt werden können. Genauere Informationen zum Nachlesen gibt es auf der Website der Stadt Würzburg.

Welche Dokumente werden für die Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung wird der Personalausweis des Hundehalters benötigt. Außerdem werden Angaben über vorherige Wohnsitze oder vorherige Halter des Hundes abgefragt. Bei gefährlich eingestuften Rassen wird zudem ein Sachkundenachweis oder eine Haltererlaubnis notwendig.

Wenn vorhanden, sollte die Mikrochip-Nummer des Hundes bei der Anmeldung vorliegen, um den Hund im Falle eines Verlustes identifizieren zu können. Nicht zu vergessen ist weiterhin eine Bestätigung über eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung des anzumeldenden Hundes. Wer eine Steuerermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer beantragen möchte, der benötigt noch weitere Dokumente und Nachweise. Dazu mehr im Folgenden.

Höhe der Hundesteuer

Rechtsgrundlage für die Festlegung der Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer ist die Steuersatzung der Stadt Würzburg. Die Steuer beträgt für jeden Hund 100 Euro für das gesamte Steuerjahr. Die Fälligkeit der Hundesteuer ist hierbei abhängig vom Anmeldedatum. Für die folgenden Jahre muss die Steuer immer zum 1. Februar eines jeden Jahres gezahlt werden. Für die Steuer aufkommen muss der jeweilige Hundehalter.

Halten mehrere Personen den Hund gemeinsam, so gelten sie als Gesamtschuldner. Neben dem Halter haftet demnach auch der Eigentümer des Hundes für die pflichtgemäße Entrichtung der Hundesteuer. Die Hundesteuer entfällt ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund abhandenkommt, veräußert wird oder verstirbt.

Unterschiedliche Rassen, unterschiedliche Steuern

Für Kampfhunde erhebt die Stadt Würzburg einen Aufschlag zur regulären Hundesteuer. Die Steuer für Kampfhunde beträgt 400 Euro pro Jahr. Als Kampfhund gelten Hunde, die aufgrund rassenspezifischer Merkmale sowie der Art und Weise ihrer Ausbildung eine erhöhte Gefährlichkeit oder Aggressivität gegenüber anderen Menschen aufweisen.

Voraussetzungen für steuerliche Ermäßigungen oder Befreiungen

Eine Hundesteuerbefreiung kann in einigen Fällen beantragt werden. Hierunter zählen beispielsweise Hunde, die dem Deutschen Roten Kreuz angehörig sind, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des THW oder Hunde, die für blinde oder eingeschränkte Menschen im Alltag unerlässlich sind.

Auch Herdenschutzhunde können von der Steuer befreit werden, wenn sie zur Bewachung von Tiergruppen notwendig sind. Für Hunde, die aus dem Tierheim in Würzburg übernommen wurden, verlangt die Stadt Würzburg für zwei Jahre ebenfalls keine Hundesteuer. Steuerermäßigungen fallen für Hunde an, die in Weilern oder Einöden gehalten werden. Hunde von Forstbediensteten sowie Menschen mit Jagdschein, beispielsweise Berufsjägern, können ebenfalls Steuerermäßigungen erhalten.

Fazit: Wichtige Punkte beim Anmelden des Hundes

Wer sich einen Hund anschafft, der sollte möglichst zeitnah den Erwerb bei der zuständigen Fachabteilung der Stadt Würzburg anzeigen. Wer dies nicht tut, riskiert ansonsten ein Bußgeld. Weiterhin ist es wichtig, das mit dem ersten Steuerbescheid ausgegebene Hundezeichen jederzeit mitzuführen, da dies als Nachweis über die getätigte Anmeldung des Hundes dient.

Für Hunde fallen Steuern in folgender Höhe an:

  • Jegliche Hunderassen: 100 Euro pro Kalenderjahr
  • Für Kampfhunde: 400 Euro pro Kalenderjahr

Die Texterstellung erfolgte in Kooperation mit einem externen Redakteur.

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