Deutsche Stadt verbietet Miet-E-Scooter: Wie siehts in Würzburg aus?
Katharina Kraus
26. April 2024

Umgefallene Miet-E-Scooter in Würzburg. Foto: Katharina Kraus
Als erste deutsche Stadt hat Gelsenkirchen im Ruhrgebiet kürzlich E-Leihroller verboten. Gründe dafür seien in erster Linie einige schwere Unfälle, die mit oder aufgrund der Scooter mit Elektroantrieb passiert waren. Immer wieder seien zum Beispiel gefährliche Fahrmanöver in Fußgängerzonen beobachtet worden. Die Stadt habe eine Registrierung der Nutzer mit Personalausweis verlangt, um Fehlverhalten mit den E-Scootern zu ahnden. Die Leihdienste seien damit nicht einverstanden, ein Gerichtsurteil habe aber letztlich dazu geführt, dass die Leihroller aus der Stadt verschwinden mussten. Auch in Würzburg gibt es seit 2020 E-Scooter verschiedener Anbieter zum Ausleihen und auch hier passieren zahlreiche Unfälle, es entstehen gefährliche Situationen oder Leihroller werden teilweise unsachgemäß abgestellt. Wie geht die Stadt damit um? Wird auch in der Domstadt über ein Verbot nachgedacht?
Keine Beschwerden, die drastische Gefahrenlage darstellen
Eine Sprecherin der Stadt erklärt, dass der direkte Kontakt zu den E-Scooter-Betreibern in Würzburg über die Koordinierungsstelle für nachhaltige Mobilität laufe. Probleme und Beschwerden bezüglich falsch abgestellter E-Scooter werden von anderen Dienststellen oder aber auch von Bürgerinnen und Bürgern direkt an diese gerichtet. Die Koordinierungsstelle setzt sich anschließend direkt mit den Betreibern in Verbindung und bittet um schnelle Umverteilung der Roller. „Allerdings gehen nur sehr wenige Beschwerden ein, vor allem keine, die eine drastische Gefahrenlage darstellen“, erklärt die Pressestelle. Dies liege unter anderem auch daran, dass die Anzahl an E-Scootern in Würzburg geringer ist als in vergleichbar großen Städten.
Keine Überlegungen zu eingeschränkten Mietangebot
Die Stadt Würzburg hat einige Regularien aufgestellt, die durch die Betreiber der Leihroller im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zu erfüllen sind. Eine Einholung einer Sondernutzungserlaubnis ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, heißt es von Seiten der Stadt. Die rechtliche Situation dazu sei noch nicht abschließend geklärt. „Zudem wird auch keine Notwendigkeit gesehen, da die Zusammenarbeit mit den Betreibern grundsätzlich sehr kooperativ läuft und sich die Beschwerdelage in Grenzen hält. Daher gibt es aktuell keine Überlegungen, das Mietangebot stärker als bisher einzuschränken.“
Ab 14 Jahren und ohne Führerschein
E-Scooter darf jeder ab 14 Jahren fahren, der eine Haftpflichtversicherung hat und da die E-Tretroller nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, gibt es grundsätzlich keine Helmpflicht. Ein Führerschein ist ebenfalls nicht nötig. Die Scooter sollen auf Radwegen fahren, wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Fahrbahn. Auf Bürgersteigen oder in Fußgängerzonen ist es nicht erlaubt, den E-Scooter zu benutzen. Wie für Autofahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze.