Mehrere Taschendiebstähle in der Würzburger Innenstadt
Paula Schurbohm
24. Juni 2024

Taschendiebstahl. Symbolbild: Pascal Höfig
Sonntagnacht wurden zwischen 02:00 und 03:00 Uhr mehrere Taschendiebstähle in der Würzburger Innenstadt durchgeführt. Bisher liegen keine Hinweise auf den oder die Täter vor. Was passiert ist, und wie man sich selbst schützen kann, hat die Polizei Würzburg zusammengefasst.
Drei Taten gemeldet
Ein bislang unbekannter Täter stahl dem ersten Opfer den Geldbeutel, als er sich auf dem Heimweg von einer Diskothek in der Veitshöchheimer Straße befand. Im Geldbeutel des Geschädigten befanden sich EC-Karte, Personalausweis und Bargeld. Zudem buchte der Täter mit der entwendeten EC-Karte einen Betrag von 85 Euro vom Bankkonto ab. Die EC-Karte wurde mittlerweile durch die Polizei gesperrt um weitere unerlaubte Abbuchungen zu verhindern. Der Beuteschaden liegt bei circa 150 Euro.
Die zweite Tat traf eine 29-Jährige, welche in einer Bar in der Juliuspromenade war. In der Bar wurde ihr Geldbeutel aus ihrer Handtasche geklaut, während sie diese umgehängt hatte. In ihrem Geldbeutel befanden sich persönliche Gegenstände. Auch hier liegen bislang keine Hinweise auf den Täter vor. Nach aktuellen Ermittlungsstand kann über den genauen Beuteschaden keine Angaben gemacht werden.
Bei einer weiteren Tat in der Juliuspromenade wurde das Opfer von einem bislang unbekannten Täter in ein Gespräch
verwickelt und sie haben gemeinsam getanzt. Dabei zog der Täter dem Geschädigten den Geldbeutel aus der Hosentasche und flüchtete. Im späteren Verlauf der Nacht fand man den gestohlene Geldbeutel in der Juliuspromenade wieder. Aus dem
Geldbeutel fehlten jedoch zwei Bankkarten. Nach aktuellen Ermittlungsstand kann über den genauen Beuteschaden keine Angaben gemacht werden.
Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt ermittelt wegen mehreren Diebstahlsdelikten und bittet Zeugen, denen sachdienliche Hinweise möglich sind, sich unter der Tel-Nr. 0931/457-2230 mit der Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
So kann man sich vor Taschendieben schützen:
- Achte auf ausreichenden Abstand zu fremden Personen.
- Nehme nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
- Trage Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der
Kleidung möglichst nah am Körper. - Bewahre Kredit- und Bankkarten und PIN getrennt voneinander auf und lerne die PIN
auswendig. - Trage die Tasche mit der Verschlussseite zum Körper.
- Lasse Taschen und Wertgegenstände (Handy/ Laptop) niemals unbeaufsichtigt.
- Achte vor allem im Gedränge besonders auf die eigenen Wertsachen und Taschen.
So verhält man sich, wenn es dennoch passiert:
- Ist eine Zahlungskarte abhandengekommen, sollte diese sofort gesperrt werden (Sperr-Notruf 116 116). Beachte, dass die Sperrung über den Notruf nur möglich ist, wenn die Bank dem Notruf angeschlossen ist. Andernfalls sollte direkt Kontakt mit dem Kreditinstitut aufgenommen werden.
- Um die Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) zu sperren, für das nur eine Unterschrift und keine PIN erforderlich ist, muss der Verlust bei der Polizei gemeldet werden. Dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden, sodass die Karte beim Bezahlen im Lastschriftverfahren abgelehnt wird.
- Bei einem Handydiebstahl sollten die SIM-Karte und das Handy gesperrt werden. Wird das Handy als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Paypal, E-Mail-Account, etc.) oder sozialen Netzwerken verwendet, sollten die Passwörter geändert werden.
- Gestohlene Ausweise sind bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden zu melden. Bei Personalausweisen mit aktiver Online-Ausweisfunktion muss diese so schnell wie möglich gesperrt werden.
- Nach einem Diebstahl oder anderweitigem Verlust ist es wichtig, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Daten von wichtigen Dokumenten und dem Mobiltelefon sollten notiert werden, um der Polizei eine zeitnahe Fahndung zu ermöglichen. Diese Informationen sowie Kopien sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Über den Sperrnotruf können Zahlungskarten, SIM-Karten und auch Ausweise mit aktiver Online-Ausweisfunktion gesperrt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.