Betrug bei Corona-Testzentren: Schweinfurter Teststellenbetreiber in Haft

Katharina Kraus

23. Juli 2024

Symbolbild Coronatest. Foto: Jessica Hänse
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Symbolbild Coronatest. Foto: Jessica Hänse

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizeiinspektion Würzburg führten eine Durchsuchung am 18.07.2024 wegen des Verdachts von Betrugstaten beim Betrieb zweier Corona-Testzentren in Schweinfurt durch. Der Betreiber wurde nach seiner Festnahme am 18.07.2024 am letzten Freitag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt, dieser erließ gegen den mittlerweile wohnsitzlosen Betreiber Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Betreiber soll gewerbsmäßig gehandelt haben. Betrugsschaden laut Haftbefehl: über 32.000 Euro allein in einem Monat.

Deutlich mehr Testungen abgerechnet

Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Betreiber der Testzentren deutlich mehr Testungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet hat, als er tatsächlich durchgeführt hatte. Die Teststellen soll er im Zeitraum Mitte Februar 2022 bis Anfang Januar 2023 betrieben haben.

In dem genannten Zeitraum soll der Beschuldigte Testleistungen und Testkits im Wert von rund 230.000 Euro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben, davon sollen für Testungen bis Oktober 2022 gut 100.000 Euro an ihn ausgezahlt worden sein. Allein für den Monat Oktober 2022 soll der Schaden bei gut 32.000 Euro liegen, hinsichtlich der weiteren Monate lässt sich ein möglicher Schaden derzeit noch nicht genau beziffern.

Strafbar gemacht wegen Betrugs und versuchten Betrugs

Im Rahmen der Durchsuchung wurden Unterlagen und Speichermedien sichergestellt. Diese werden nun gesichtet und ausgewertet. Es wurde auch ein Arrestbeschluss vollzogen. Aufgrund der im Rahmen der Durchsuchung festgestellten Vermögenslosigkeit des Beschuldigten konnten allerdings keine Vermögenswerte gesichert werden.

Strafbar gemacht haben soll sich der Beschuldigte wegen Betrugs und versuchten Betrugs in einer noch nicht abschließend bestimmbaren Anzahl von Fällen.

Hinweise von der Regierung von Unterfranken

Anlass der Ermittlungen war eine Mitteilung der Regierung von Unterfranken nach einer Abrechnungsprüfung. Der Einsatz am 18.07.2024 wurde vom zuständigen Fachkommissariat der Kriminalpolizei Würzburg in Absprache mit der zuständigen Oberstaatsanwältin bei der ZKG durchgeführt.

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.

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