Familie in Höchberg von Fake-Immobilienmaklerin betrogen
Philipp Heilgenthal
12. September 2024

Geld - Symbolbild: Pascal Höfig
Trotz gestiegener Immobilienpreise und Kreditzinsen in den letzten Jahren träumen viele Menschen nach wie vor von dem Kauf einer eigenen Immobilie. Dabei ist der Wohnungsmarkt vielerorts hart umkämpft. Dies ruft nun auch immer häufiger Betrüger auf den Plan, die die hohe Nachfrage nach Immobilien nutzen und mit gefälschten Anzeigen Geld von Interessenten erschwindeln.
Zum Teil aufwendige, perfide Betrugsmasche
Die häufig aus dem Ausland agierenden Täter gehen dabei geschickt vor, um potenzielle Opfer zu täuschen. So werden Objekte, die bereits in der Vergangenheit auf einschlägigen Online-Portalen eingestellt waren, erneut durch die Betrüger inseriert. Teilweise werden aber auch komplett gefälschte Anzeigen mit aussagekräftigem Bildmaterial aufwendig erstellt, um leichtgläubige Wohnungssuchende zu betrügen. In der Folge geben sich die Täter gegenüber Interessenten telefonisch als mutmaßliche Eigentümer oder Maklerinnen aus und berichten von einem bereits bestehenden hohen Kaufinteresse an Objekt. Um eine priorisierte Kaufoption mit Vorkaufsrecht zu erhalten, sollen die Interessenten eine Anzahlung tätigen. Nachdem es dann zur Zahlung kommt, verschwinden die Inserate von den Plattformen, die mutmaßlichen Anbieterinnen und Anbieter sind nicht mehr erreichbar und im Einzelfall vereinbarte Besichtigungstermine verlaufen im Sande.
Mann überweist hohen vierstelligen Geldbetrag für Vorkaufsrecht
Ende August wurde ein Bewohner des Landkreis Würzburg auf einer Immobilienplattform auf ein inseriertes Reihenhaus in der Kister Straße in Höchberg aufmerksam. Der angegebene Kaufpreis lag bei 375.000 Euro. Nachdem der Mann mit der vermeintlichen Maklerin telefonisch Kontakt aufnahm, bot diese aufgrund der angeblich hohen Kaufnachfrage ein Vorkaufsrecht an. In der Folge überwies der Familienvater mehrfach Geld an eine ausländische Kontoverbindung. Insgesamt kam es zu Zahlungen in Höhe eines hohen vierstelligen Betrages.
Böse Überraschung bei Besichtigungstermin
Die Betrügerin hielt weiter Kontakt zu dem Interessenten und vereinbarte mit diesem für Anfang September einen Besichtigungstermin für das Haus. Als der Mann wenige Tage später mit seiner Familie vor dem Haus stand, öffnete eine Frau die Tür. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine Maklerin, sondern die aktuelle Eigentümerin. Von dieser musste der Mann erfahren, dass das Haus nicht zum Verkauf steht und er von Betrügern getäuscht wurde.
Wie bekannt wurde, hat die Bewohnerin das Haus selbst vor einigen Jahren über ein Immobilien-Portal gekauft. Seitdem wurde das Objekt bereits mehrfach auf Online-Plattformen von Betrügerinnen und Betrügern zum Verkauf angeboten. Hierdurch musste sie in der Vergangenheit bereits viele Kaufinteressentinnen und -interessenten, die an ihrer Tür klingelten, über den Betrugsversuch aufklären.
Folgende Beispiele können auf einen Betrug mit Immobilien-Inseraten hindeuten:
- Aufforderung zur Geldüberweisung vor eigentlicher Besichtigung
- Forderung von Überweisung mittels Bargeldtransferdiensten
- Forderung von Überweisung an ausländische Bankverbindungen
- Zu geringe Nebenkosten
- Miet-/ Kaufpreis passt nicht zur Wohngegend/Ausstattung
- Immobilie passt nicht zur Wohngegend
- Fotos wie aus einem Katalog
- Ungewöhnlich viel moderne Ausstattung
- Fehlende Kontaktdaten
- Kontakt auf Deutsch kaum möglich
- Aufforderung eine Kopie des Personalausweises zuzusenden
Empfehlungen für die Haus-/Wohnungssuche im Netz:
- Im Zweifel die Seriosität eines Maklers überprüfen: In Deutschland benötigen Maklerinnen und Makler einen Maklerschein, auch ein vollständiges Impressum und weitere Wohnungsangebote auf der Internetseite des Maklers sind ein Hinweis auf Vertrauenswürdigkeit.
- Niemals Vorkasse leisten: Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen haben und einen Mietvertrag unterschrieben haben.
- Bei auffällig niedrigen Preisen oder Nebenkosten für inserierte Wohnungen und Häuser misstrauisch werden.
- Darauf achten, dass ein Vermieter, eine Verwalterin oder ein Makler selbst bei der Wohnungsbesichtigung vor Ort ist.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.