Arbeitslosengeld beantragen – Fristen und nötige Unterlagen

Wuerzburgerleben

14. November 2022

Agentur für Arbeit Würzburg. Foto: Pascal Höfig
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Agentur für Arbeit Würzburg. Foto: Pascal Höfig

Wenn Arbeitslosigkeit droht, haben Betroffene die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Arbeitslosengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und soll das nun ausbleibende Arbeitsentgelt teilweise ersetzen. Damit man diese Entgeltersatzleistung erhält, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Auch hinsichtlich Fristen und Unterlagen muss auf einiges geachtet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Bevor es ins Detail geht, haben wir die wichtigsten Eckpunkte zum Arbeitslosengeld (ALG) kurz zusammengefasst:

  • Voraussetzung: Sie müssen arbeitslos sein oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen
  • In der Regel müssen Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben
  • Nur wer arbeitssuchend sowie arbeitslos gemeldet und jünger als 65 Jahre ist, hat einen Anspruch

Während der Corona-Pandemie hat sich einiges geändert, auch im Arbeitsleben. Viele Menschen haben zu Hause gearbeitet und sahen sich plötzlich mit Herausforderungen im Home-Office konfrontiert. Einige Arbeitnehmer sind nicht so glimpflich davongekommen und haben eine Kündigung erhalten. Auf sie kommen ganz andere Herausforderungen zu. Um zumindest in finanzieller Hinsicht für Entlastung zu sorgen, gibt es das Arbeitslosengeld. Dieses wird oft auch als „Arbeitslosengeld I“ betitelt, um Verwechslungen mit dem Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) auszuschließen. Wir befassen uns hier ausschließlich mit dem Arbeitslosengeld I.

Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, erwirbt mit seinen Beiträgen zu dieser Versicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch nicht jeder, der einen Antrag stellt, bekommt auch tatsächlich Arbeitslosengeld. Es gibt bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Das betrifft zum Beispiel die Anwartschaftszeit.

Anwartschaftszeit

Damit im Falle einer Arbeitslosigkeit tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, muss man die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert war. Die Regel ist, dass versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt werden. Um herauszufinden, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb der letzten 30 Monate zusammengerechnet.

Neben versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen können auch freiwillige Mitgliedschaften in der Arbeitslosenversicherung (etwa während einer Selbständigkeit), Zeiten, in denen man ein Kind erzogen hat (bis zum 3. Lebensjahr), der Erhalt von Krankengeld oder wenn man freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hat, berücksichtigt werden.

Was neben der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld außerdem eine Rolle spielt:

  • Man muss ohne Beschäftigung sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können
  • Man muss sich online über den digitalen Service der Agentur für Arbeit oder persönlich dort arbeitslos melden
  • Man ist auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen

Arbeitssuchend und arbeitslos melden – Unterschiede und Fristen

Ein Blick auf die Fristen und Regeln zum Arbeitslosengeld beantragen sollte nicht erst dann erfolgen, wenn die Arbeitslosigkeit bereits eingetreten ist. Auch bei einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis, welches bald ausläuft, oder einer drohenden Kündigung, spielen die Themen arbeitsuchend und arbeitslos melden eine Rolle.

Vom Antrag zur ersten Auszahlung

Zunächst einmal muss man sich mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Anschließend bekommt man einen persönlichen Termin bei der Agentur für Arbeit. Erst dann, wenn man diesen wahrnimmt, kann man auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Damit der Antrag auf Arbeitslosengeld so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung oder andere Dokumente der früheren Arbeitgeber
  • Beitragsnachweis über Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung

Dem Antrag auf Arbeitslosengeld muss außerdem der Grundantrag beigelegt werden. Die hierfür notwendigen Formulare bekommt man bei der Agentur für Arbeit online oder vor Ort. Nach Eingang überprüft die Agentur für Arbeit den Antrag. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, um festzustellen, ob im individuellen Fall ein Anspruch auf ALG besteht, gibt es sogenannte Zusatzblätter, welche man nachreichen kann.

Über die Bewilligung oder eine Ablehnung der Leistungen wird man per Post mittels eines schriftlichen Bescheids informiert. Diesem lassen sich die Höhe und die Dauer des Anspruchs entnehmen. Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich auf das bei der Antragstellung angegebene Konto überwiesen. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein Vorschuss geleistet werden.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?

Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Für die Ermittlung der Höhe spielt das letzte Gehalt eine Rolle. Prinzipiell bekommt man 60 % des letzten Nettogehalts – mit Kindern steigt der Anspruch auf 67 %. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist weiterhin kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.

Ebenso wie die Höhe variiert auch die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld. Anhand seines Alters sowie der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse lässt sich schnell herausfinden, wie lange man auf die finanzielle Unterstützung hoffen darf.

Die Texterstellung erfolgte in Kooperation mit einem externen Redakteur.

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