Würzburg bekommt eine Katzenschutzverordnung

Philipp Heilgenthal

13. Dezember 2024

Symbolbild Katzenbaby. Foto: Katzenhilfe e.V.
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Symbolbild Katzenbaby. Foto: Katzenhilfe Würzburg e.V.

Bevor sich der Würzburger Stadtrat in die Weihnachtspause verabschiedet, haben die Ratsherren und -frauen noch eine Verordnung verabschiedet, die ganz besonders die Katzenhilfe Würzburg, aber auch übrige Katzenfreundinnen und -freunde erfreut. Für die Tierschutzorganisation ist der einstimmige Beschluss für eine Katzenschutzverordnung in Würzburg quasi ein großes vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Sie tritt bereits zum neuen Jahr in Kraft.

Schon ab Januar zweimonatige Übergangsfrist

Lange Zeit hat der ehrenamtliche Verein an den Stadtrat inständig an die Dringlichkeit der Verordnung appelliert. So wurden allein im Jahr 2022 insgesamt 1.312 streunende oder verwilderte Katzen in Unterfranken über die Katzenhilfe Würzburg tierärztlich versorgt. Doch nun ging es schneller, als die Katzenhilfe Würzburg selbst zu hoffen gewagt hat. Am gestrigen Donnerstag beschloss der Stadtrat die Katzenschutzverordnung, die bereit zum 1. Januar gilt. In einer zweimonatigen Übergangsfrist haben Katzenhalterinnen und -halter dann Zeit, ihre Tiere zu melden, zu registrieren, beziehungsweise die Aktualität der Registrierung zu prüfen und zu kastrieren. Danach gilt für frei laufende Katzen im Stadtgebiet strikte Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Damit wird verhindert, dass sich frei laufende Katzen unkontrolliert vermehren.

Das heißt, frei laufende Katzen müssen im Haustierregister von Tasso e. V. oder in FINDEFIX eingetragen und mit einer Tättowierung oder einem Microchip gekennzeichnet sein. Nur wenn eine Kontrolle und Versorgung der Katzenjungen glaubhaft dargelegt wird, kann zur Fortpflanzung eine Ausnahme von der Kastration der Katze gemacht werden. Das Veterinäramt der Stadt Würzburg weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt beziehungsweise einer praktizierenden Tierärztin durchgeführt werden darf.

„Ein riesiger, unumgänglicher Schritt“ – Steuerzahler dürfen sich freuen

Der Verein erklärt in einem Post auf ihrer Instagramseite die Bedeutung dieser Verordnung: „Das ist ein riesiger Schritt für die Katzen in der Region, aber auch für die betroffenen Ökosysteme, die Ehrenamtlichen, die tiermedizinische Infrastruktur und letztendlich auch die Steuerzahlerinnen und -zahler – selbst wenn sie keine Katzen mögen. Insgesamt ist es ein unumgänglicher Schritt.“ So töten streunende Katzen zahlreiche Vögel und Eichhörnchen und für Medizin für kranke Katzen muss nicht zuletzt die Allgemeinheit finanziell aufkommen. In den letzten Monaten kam der ehrenamtliche Verein durch die Vielzahl an streunenden Katzen an sein Limit. Mit einer Katzenschutzverordnung können sich die Tierschützerinnen und Tierschützer dagegen künftig voll und ganz auf verwilderte Hauskatzen konzentrieren.

 

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Umliegende Landkreise sollen nachziehen

Damit blickt die Katzenschutzhilfe Würzburg sehr optimistisch ins neue Jahr und dankt Klimabürgermeister Martin Heilig sowie allen Stadtratsfraktionen (Die Grünen, ÖDP, SPD, CSU und die Linke), die sich für die Katzenschutzverordnung starkgemacht haben. Jetzt hofft der Verein darauf, dass die umliegenden Landkreise bald nachziehen und selbst eine Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen.

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