E-Scooter in Schweinfurt: Das sind die Regeln

Wuerzburgerleben

13. Oktober 2020

E-Scooter vor dem Rathaus in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger
E-Scooter SW vor dem Rathaus 2020 10 11

E-Scooter vor dem Rathaus in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

Es ist so weit: Auch in Schweinfurt rollen nun die ersten E-Scooter, die man sich per App einfach mieten kann. In unserer Facebook Community sorgte das für gemischte Meinungen: Während die einen recht wenig beeindruckt von dem neuen Fortbewegungsmittel zu sein scheinen, gibt es durchaus auch Begeisterung unter den Schweinfurtern. Doch wie steht es um die Regelungen: Wo darf gefahren werden und wie funktioniert das Ausleihen?

Nutzung nur per App

Bereitgestellt werden die 30 neuen E-Scooter vom irischen Unternehmen „ZEUS“. Auffällig sind hier die drei Rollen, die bei der Fahrt für besonders viel Sicherheit und Stabilität sorgen sollen. Für die Ausleihe und Nutzung der E-Scooter wird außerdem eine App benötigt. Hier kann man den nächsten freien Roller in seiner Nähe lokalisieren und in einer Map weitere Infos wie beispielsweise den verbleibenden Akkustand abrufen. Hat man einen Scooter gefunden, kann man mittels der App den QR Code am Gerät einfach scannen. Dafür muss man sich allerdings zuerst registrieren und hierbei eine Kreditkarte, sowie weitere Nutzerinfos wie beispielsweise das Alter hinterlegen. Unter 18 Jahren ist die Leihe der E-Scooter durch diesen Anbieter nämlich ausgeschlossen.

Was kostet’s?

Dann kann es losgehen: Hat man den Scooter per App entsperrt, kann man auch schon damit losfahren. Zuerst schiebt man manuell an, dann gibt man mithilfe eines Hebels am Lenker Gas. Die Geschwindigkeit lässt sich auch einfach mittels eines Knopfs regeln, das Bremsen funktioniert ähnlich dem Radfahren. Möchte man die Fahrt beenden, parkt man den Scooter an einem passenden Ort und wählt in der App die entsprechende Funktion aus. Die Zahlung wird über die in der App hinterlegte Kreditkarte abgewickelt: Hierbei zahlt man einen Grundpreis von 1 € und 19 Cent für jede Minute, die man den Scooter mietet.

Wo darf gefahren werden?

Bevor man losfährt, sollte man allerdings erst mal sein Ziel checken: Befindet sich der Zielort nicht in der sogenannten „Geschäftszone“, kann dort der Roller nicht abgestellt bzw. die Fahrt nicht beendet werden. Außerdem gibt es Parkzonen und auch Plätze, an denen der Roller tabu ist. Diese sind ebenfalls in der Map einsehbar.

Generell gilt aber: Gefahren werden darf auf Radwegen, wenn diese nicht vorhanden sind, muss die Straße herhalten. Das Fahren auf Fußgängerwegen ist dabei untersagt. Eine Helmpflicht besteht nicht, allerdings empfiehlt der Anbieter das Tragen eines Helms, um bei Unfällen geschützt zu sein.

Das sagt die Community

Doch wie kommt das neue Angebot bei den Schweinfurtern an? „Super… jetzt rumpeln auch bei uns die Trödel mit 30 km/h durch die Fußgängerzone“, meint Sebastian. Auch Manuela ist nicht begeistert „Die ersten liegen schon rum“. „Es gibt Dinge, die braucht man nicht!“, so auch Gerlinde.

Doch es gibt auch Zuspruch, so freuen sich viele auch, dass die E-Scooter endlich in Schweinfurt angekommen sind „Absolut top, wir müssen nicht jedes Mal hinter dem Mond leben im Vergleich zu Großstädten“, so Carsten. „Finde es top, Schweinfurt wird modern. Daumen hoch für die Stadt“, freut sich auch Martin. Doch man bleibt skeptisch „Sehr gut! In nahezu allen Großstädten bereits gescheitert, kommt dieser Unsinn nun endlich auch nach Schweinfurt!“ – ob das neue Angebot hier gut angenommen wird, oder ob die E-Scooter bald wieder aus dem Stadtbild verschwinden, wird sich noch zeigen.

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