Mit aufgeklappter Motorhaube unterwegs

sophiascheder

4. Dezember 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Motorhaube auf Windschutzscheibe

RANDERSACKER, LKR. WÜRZBURG. Mit einer Mitteilung der besonderen Art sah sich die Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried am Samstagnachmittag gegen 13:30 Uhr konfrontiert.

Durch mehrere Verkehrsteilnehmer wurde ein Pkw auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt mitgeteilt, dessen Motorhaube auf die Windschutzscheibe geklappt sei und der Fahrer lediglich durch einen dünnen „Sehschlitz“ unter der Motorhaube hindurch auf die Fahrbahn sehe.

Unter Einfluss starker Medikamente

Durch eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion konnte das Fahrzeug schließlich aufgenommen werden und an der Ausfahrt Randersacker einer Kontrolle unterzogen werden.

Zum Erstaunen der Beamten bestätigte sich die Mitteilung über die unkonventionelle Fahrweise eines 66-jährigen Österreichers in Gänze. Der Mann, der offensichtlich unter dem Einfluss starker Medikamente stand und nicht fahrtüchtig war, gab an, auf der Autobahn eine Kollision mit der Leitplanke gehabt zu haben und anschließend die Motorhaube nicht mehr richtig verschließen konnte.

Mit Schnürsenkel fixiert

Nachdem er sich anfänglich mit einem Schnürsenkel behalf um die Motorhaube zu fixieren, klappte diese schließlich durch den Fahrtwind komplett auf die Windschutzscheibe, was den österreichischen Verkehrsteilnehmer jedoch nicht dazu veranlasste seine Fahrt zu unterbrechen.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Unfall bereits im Bereich Regensburg bzw. Neumarkt i.d.Opf. ereignet haben muss und der österreichische Staatsbürger bereits seit dem mit der Motorhaube auf der Windschutzscheibe unterwegs war.

Führerschein beschlagnahmt

Auf Grund der medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit wurde eine Blutentnahme durchgeführt und dem Beschuldigten wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg der Führerschein beschlagnahmt.

Durch die Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried wurde ein Strafverfahren wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried.

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