„Grünes Licht“ für den Neubau des Nautilands
Katharina Kraus
13. Juni 2017

Das ehemalige Nautiland. Foto: Pascal Höfig
Neubau genehmigt
Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Würzburg für den Neubau des Nautiland Bades in Würzburg, den – förderrechtlich bedeutsamen – vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt, so heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.
Fördermittel: 3,19 Millionen
Der Stadt Würzburg wurden staatliche Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 3,19 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Als zuweisungsfähige Kosten wurden rund 5,3 Millionen Euro (netto) anerkannt. Die Gesamtkosten für den schulischen Nutzanteil des Bades sind mit rund 7,4 Millionen Euro (netto) veranschlagt. Bauträger der Maßnahme ist die Würzburger Bäder GmbH, die von der Stadt Würzburg für den schulischen Nutzanteil einen sogenannten „Baukostenzuschuss“ erhält.
Gesamtprojekt rund 24 Millionen
Die Stadt Würzburg hat der Würzburger Bäder GmbH im Oktober 2012 das Nautiland Bad übertragen. Unmittelbar danach fanden die ersten Beratungsgespräche bei der Regierung von Unterfranken mit dem Ziel statt, das Schul- und Freizeitbad umfassend zu modernisieren. Mit der Anerkennung des schulischen Bedarfs für eine Dreifachübungsstätte, bestehend aus einem Schwimmerbecken 12,5 m x 25 m und einem Lehrschwimmbecken 10 m x 12,5 m, wurden die Planungen weitergeführt und die anfallenden Kosten für das Gesamtprojekt auf rund 24 Mio. € (brutto) geschätzt.
Modernisierung vs. Neubau
Im November 2014 wurden erstmals Überlegungen für einen Neubau des Hallenbades öffentlich diskutiert. Eine Gegenüberstellung der Kosten der Modernisierung mit den Kosten des Ersatzneubaus ergab nahezu identische Werte.
Nach fachlicher Prüfung hat die Regierung von Unterfranken im Mai 2016 auch einen Ersatzneubau als wirtschaftliche Alternative zur bisher geplanten Modernisierung anerkannt. Die formelle Antragstellung auf Zuweisungen nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz für den Ersatzneubau des Nautiland Bades erfolgte im Dezember 2016.
Zustimmung zum Baubeginn
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.
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