Feuerwerksverbot an Silvester um Markt und Rathaus
Philipp Heilgenthal
27. Dezember 2024

Silvesterfeuerwerk. Foto: Pascal Höfig
Seit 2020 verbietet die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Damit ist auch zum Jahreswechsel 2024/25 das Böllern in der Nähe des historischen Gebäudes verboten.
An diesen Orten in Schweinfurt ist Feuerwerk verboten
Die Stadtverwaltung weist konkret darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31.12.2024 und am 01.01.2025 ganztägig in folgendem Bereich verboten ist:
Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.