Mitschriften verkaufen – legitim oder nicht?

Wuerzburgerleben

11. März 2019

Universität Würzburg. Foto: Pascal Höfig
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Universität Würzburg. Foto: Pascal Höfig

Das Semester ist vorbei, die Prüfungen überwunden und einigen Studenten stellt sich die Frage, was nun mit Zusammenfassungen, Mitschriften und Co. geschehen soll. Zum Wegwerfen sind sie den meisten zu schade, selten werden sie aber nochmal im Laufe des Studiums gebraucht. Dagegen möchten Portale Abhilfe verschaffen, die teilweise damit werben, mit den eigenen Mitschriften bis zu 500€ verdienen zu können. Helfen kann man damit Kommilitonen, die darauf teils kostenlos und teils kostenpflichtig zugreifen können. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus?

Kostenlos vs. kostenpflichtig

Portale für den Handel mit Mitschriften gibt es zahlreiche. Das Konzept ist dabei immer ähnlich: Studenten stellen ihre Zusammenfassungen und Notizen online, geben Uni und Studiengang an und Kommilitonen können diese anschließend nutzen und bewerten. Ohne Registrierung geht hier natürlich nichts, wenn man etwas verkaufen möchte. Dabei fällt vor allem ein Unterschied ins Auge: Anbieter wie „StuDocu“ verlangen für die Mitschriften nichts, andere Portale wie „Stuvia“ schon.

Würzburger Studiengänge zu finden

Einige wenige Studiengänge der Julius-Maximilians-Universität und der FHWS sind bei der kostenpflichtigen Seite schon zu finden: Anglistik, BWL und Wirtschaftsinformatik sind nur drei der sieben Studiengänge, für die es bereits Dokumente zu erwerben gibt. Je nach Verkäufer kostet eine Zusammenfassung oder Prüfung zwischen 2,50€ und 6,00€, seltener aber auch mal 15,00€ oder sogar 39,00€. Die Verkäufer legen den Wert ihrer Dokumente selbst fest, womit die Seite eher als eine Art Marketplace dient. Vor dem Kauf kann man einen Blick in die Unterlagen werfen, Bewertungen gibt es für die Würzburger Studiengänge, mit Ausnahme von einer sehr schlechten bei einem der Käufer, aber noch keine.

Verkauf in Kommission

„Das richtige Material zur richtigen Zeit ist viel Geld wert“, heißt es auf der Website „Stuvia“ und behauptet, „Topverdiener“ würden tausende Euros verdienen. Als besonderen Tipp sollen die Zusammenfassungen eine Woche vor den Prüfungen in studiennahen Facebook-Gruppen gepostet werden, was angeblich besonders viel Geld bringt. Dabei muss man beim Kauf einen kleinen Teil an Stuvia abgeben. Über das Geld verfügt man allerdings erst ab 10€, bis dahin wird das Geld bei Stuvia hinterlegt.

Kostenloser Download gegen Upload

StuDocu verlangt hingegen kein Geld für das Herunterladen der Dokumente. Ganz ohne Probleme lässt sich die Zusammenfassung online lesen. Wer sie aber langfristig abspeichern möchte, um sie eventuell auszudrucken o.ä., wird erst mal auf eine Grenze stoßen: Herunterladen ist nur möglich, wenn man eines seiner eigenen Dokumente hoch lädt. Hat man das getan, kann man die darauffolgenden 14 Tage so viel downloaden, wie man möchte. Doch es geht auch kostenpflichtig: wer etwas Geld in die Hand nimmt, kann sich auch einen unbegrenzten und jederzeit kündbaren Premiumzugang verschaffen.

Geld mit gratis Downloads?

Auch wenn es kostenlosen Zugang gibt, gibt es eine Möglichkeit, mit seinen Uploads Geld zu machen. Wer kein Interesse an den Zusammenfassungen Anderer hat, kann seine Mitschriften auch einfach so hochladen. Dafür bekommt man gleich beim Upload ein Schätzungsangebot der Seite, welches angenommen oder abgelehnt werden kann. Eigene Preise sind hier nicht möglich. Dafür erhält man das Geld gleich per Paypal überwiesen – ohne Mindestwert. Allerdings wird dieses Angebot anschließend nochmals von Experten überprüft und gegebenenfalls noch mal herunter korrigiert, falls die gemachten Angaben nicht übereinstimmen.

Urheberrecht?

Auf beiden Seiten wird auf Urheberrechte hingewiesen. Die FAZ thematisierte das Thema bereits vor wenigen Jahren und meinte hierzu, dass man sich hier urheberrechtlich in einer Grauzone bewege, egal ob online oder offline. „Denn wenn ein Professor eine Vorlesung konzipiert und hält, ist diese sein urheberrechtlich geschütztes Werk“, so die FAZ. Professoren können sich also gegen das Veröffentlichen und Verkaufen der Mitschriften wehren.

Generell gilt, dass fremdes Ideeneigentum entsprechend gekennzeichnet werden muss und das Dokument in eigenen Worten verfasst werden muss. Studocu prüft die Urheberrechte und lehnt Dokumente zum Upload ab, die dagegen verstoßen.

Weltweit ein Ärgernis für Dozenten

Die Seiten unterstützen Universitäten auf der ganzen Welt, oft zum Ärgernis der Dozenten. Öfter kommt es vor, dass diese einfordern, die Dokumente zu ihren Kursen zu entfernen. Auch die Uni Würzburg hat sich mit der Problematik des Handels mit Mitschriften auf Internetportalen befasst. „In der Vergangenheit wurden entsprechende Portale in Anwendung des Urheberrechtsgesetzes abgemahnt, mit der Begründung, dass die Universität das ausschließliche Nutzungsrecht an Prüfungsarbeiten hat. Dem wurde seitens der Portale stets Folge geleistet“, so Pressesprecherin Frau Dr. Esther Knemeyer Pereira. „Die Universität ist jetzt dazu übergegangen, diese Aufforderung durch die Lehrstühle bzw. Fakultäten selbst zu verschicken. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die entsprechenden Mitschriften umgehend aus dem Netz genommen wurden.“

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