Neues Meldegesetz – bis zu 1.000 Euro Bußgeld

Wuerzburgerleben

10. November 2015

Symbolbild Schweinfurt
Symbolbild Schweinfurt

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Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung

Die allgemeine Meldepflicht in Deutschland ist jedem bekannt: nach einem Umzug wird der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde angemeldet. Doch seit dem 1. November gilt laut dem Onlineportal Immowelt ein neues Meldegesetz. Nun ist der Vermieter dazu verpflichtet dem Mieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, die der Mieter den Meldebehörden vorlegen muss.

Meldefrist von zwei Wochen

Dazu hat der Mieter zwei Wochen Zeit. Denn wer sich nicht binnen zwei Wochen mitsamt der Wohnungsgeberbestätigung anmeldet, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Aber auch der Vermieter sollte laut des Immobilien-Portals die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung nicht hinauszögern, denn er bekommt ebenfalls eine gesetzliche Frist von zwei Wochen, um diese entweder den Behörden zukommen zu lassen, oder dem Mieter zu geben.

Sollte ein Mieter ins Ausland ziehen, muss er sich bei den Behörden abmelden und sich den Auszug zusätzlich vom ehemaligen Vermieter bestätigen lassen.

Ausnahmen

Wie bei jedem Gesetz gelten auch hier Ausnahmen. Beispielsweise muss sich eine Person, die bereits bei einer Behörde gemeldet ist und eine weitere Wohnung beziehen möchte, nicht anmelden. Dies gilt aber nur bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten. Wird dieser Zeitraum überschritten tritt wieder das Meldegesetz in Kraft.

Auch Touristen sind vom Meldegesetz befreit, sofern sie nicht länger als drei Monate bleiben. Für einen längeren Verbleib müssen auch sich auch Touristen bei den Behörden melden. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder im Pflegeheim besteht, laut Immowelt, keine Meldepflicht. Ebenso in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber oder Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.

Vorlage für Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung muss laut Immowelt Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der neuen Bewohner beinhalten. Außerdem muss angegeben werden ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt.

Hier geht es zur Vorlage für die Wohnunggeberbestätigung der Stadt Schweinfurt.

Vermeidung von Scheinanmeldungen

Sinn und Zweck des neuen Meldegesetzes ist die bundesweite Vereinheitlichung und der Schutz vor Scheinanmeldungen. Immowelt schreibt, dass Scheinanmeldungen laut Innenministerum als Basis für kriminelle Handlungen wie Kreditkartenbetrug genutzt worden seien.

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